§ 9 WEG 2002
Für bei der Nutzwertfestsetzung unterlaufene Fehler, selbst Verstöße gegen zwingende Grundsätze der Parifizierung, sieht § 9 WEG 2002 die Notwendigkeit und Möglichkeit einer gerichtlichen Korrektur vor
§ 879 ABGB
Ein Missverhältnis liegt einerseits in der unangemessenen Höhe der Stornogebühr von 20 %, andererseits in der Einseitigkeit der Klausel zu Gunsten des Verkäufers, der im Fall unbegründeten Vertragsrücktritts nur die Anzahlung samt Zinsen zurückzahlen muss
§ 1425 ABGB, § 284 Geo
Im Erlagsverfahren ist nicht ein Sachverhalt festzustellen, sondern das Vorbringen des Erlegers auf Schlüssigkeit zu prüfen
§§ 1295 ff ABGB, § 1302 ABGB, § 1304 ABGB
Die möglicherweise kausal handelnden Personen haften solidarisch; das Risiko einer für den Schaden mitursächlichen Anlage des Geschädigten hat grundsätzlich - mit der Grenze der Adäquanz - der schuldhaft und kausal handelnde Schädiger zu tragen
§ 61 VersVG, Art 6.2 AWB
Für das Versicherungsvertragsrecht ist anerkannt, dass grobe Fahrlässigkeit dann gegeben ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen; die Frage, ob die Entleerung einer Heizanlage jedenfalls die ...
§ 879 ABGB
Eine geltungserhaltende Reduktion nicht ausgehandelter missbräuchlicher Klauseln im Individualprozess über ein Verbrauchergeschäft kommt aufgrund der Rsp des EuGH nicht mehr in Frage; im Anwendungsbereich des ABGB kann nichts anderes gelten
§ 1304 ABGB
Ist die Rechtslage nicht unproblematisch, so ist es keine Verletzung der Schadensminderungspflicht, wenn der Rechtsweg nicht beschritten wird, der Geschädigte also nicht rechtlich gegen Dritte vorgeht, um den Schaden zu verringern
Bei den zu beurteilenden einfachen Hilfstätigkeiten - dem Zubereiten sowie Verkaufen von Speisen und Getränken bzw dem Verteilen von Flyern am von einer GmbH betriebenen Imbissstand - durfte mangels gegenläufiger Anhaltspunkte ohne weitwendige Untersuchungen das Vorliegen von ...
§ 9 WEG 2002
Für bei der Nutzwertfestsetzung unterlaufene Fehler, selbst Verstöße gegen zwingende Grundsätze der Parifizierung, sieht § 9 WEG 2002 die Notwendigkeit und Möglichkeit einer gerichtlichen Korrektur vor
§ 61 VersVG, Art 6.2 AWB
Für das Versicherungsvertragsrecht ist anerkannt, dass grobe Fahrlässigkeit dann gegeben ist, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen; die Frage, ob die Entleerung einer Heizanlage jedenfalls die ...
§ 879 ABGB
Ein Missverhältnis liegt einerseits in der unangemessenen Höhe der Stornogebühr von 20 %, andererseits in der Einseitigkeit der Klausel zu Gunsten des Verkäufers, der im Fall unbegründeten Vertragsrücktritts nur die Anzahlung samt Zinsen zurückzahlen muss
§ 879 ABGB
Eine geltungserhaltende Reduktion nicht ausgehandelter missbräuchlicher Klauseln im Individualprozess über ein Verbrauchergeschäft kommt aufgrund der Rsp des EuGH nicht mehr in Frage; im Anwendungsbereich des ABGB kann nichts anderes gelten
§ 1425 ABGB, § 284 Geo
Im Erlagsverfahren ist nicht ein Sachverhalt festzustellen, sondern das Vorbringen des Erlegers auf Schlüssigkeit zu prüfen
§ 1304 ABGB
Ist die Rechtslage nicht unproblematisch, so ist es keine Verletzung der Schadensminderungspflicht, wenn der Rechtsweg nicht beschritten wird, der Geschädigte also nicht rechtlich gegen Dritte vorgeht, um den Schaden zu verringern
§§ 1295 ff ABGB, § 1302 ABGB, § 1304 ABGB
Die möglicherweise kausal handelnden Personen haften solidarisch; das Risiko einer für den Schaden mitursächlichen Anlage des Geschädigten hat grundsätzlich - mit der Grenze der Adäquanz - der schuldhaft und kausal handelnde Schädiger zu tragen
Bei den zu beurteilenden einfachen Hilfstätigkeiten - dem Zubereiten sowie Verkaufen von Speisen und Getränken bzw dem Verteilen von Flyern am von einer GmbH betriebenen Imbissstand - durfte mangels gegenläufiger Anhaltspunkte ohne weitwendige Untersuchungen das Vorliegen von ...

