Maßgeblich ist, ob die Revisionswerberin mit ihren Beiträgen tatsächlich die Unterhaltskosten ihres Sohnes im relevanten Zeitraum überwiegend getragen hat; dafür sind die gesamten Unterhaltskosten für ein den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelndes Kind den im selben Zeitraum von der die ...
Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände - mit Ausnahme des Anlassfalls - ist kraft ausdrücklicher Anordnung in Art 140 Abs 7 B-VG das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Gerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis nichts anderes ausspricht
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
§ 26 Abs 3 IO findet auf die noch nicht ausgeübte Option jedenfalls dann keine Anwendung, wenn sie noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Optionsverpflichteten eingeräumt und das für sie versprochene Entgelt entrichtet wurde
Sofern nicht aus besonderen Gründen - etwa aufgrund gestaffeltem, verzögertem oder später geändertem Inkrafttreten - für den Rechtsanwender Unsicherheit über die angewendete Fassung bestehen kann, liegt eine Verletzung der Anforderungen des § 44a Z 2 und 3 VStG jedenfalls nicht vor, wenn die ...
Das Unterlassen jeglicher argumentativer Auseinandersetzung mit einem Beschwerdevorbringen führt jedenfalls zu einem Begründungsmangel einer Entscheidung des VwG
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Hinsichtlich der Gebrauchsüberlassung ist im Falle der Insolvenz über das Vermögen des Bestandgebers § 24 IO maßgebend, hinsichtlich der Kaufoption § 21 IO
Maßgeblich ist, ob die Revisionswerberin mit ihren Beiträgen tatsächlich die Unterhaltskosten ihres Sohnes im relevanten Zeitraum überwiegend getragen hat; dafür sind die gesamten Unterhaltskosten für ein den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelndes Kind den im selben Zeitraum von der die ...
Sofern nicht aus besonderen Gründen - etwa aufgrund gestaffeltem, verzögertem oder später geändertem Inkrafttreten - für den Rechtsanwender Unsicherheit über die angewendete Fassung bestehen kann, liegt eine Verletzung der Anforderungen des § 44a Z 2 und 3 VStG jedenfalls nicht vor, wenn die ...
Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände - mit Ausnahme des Anlassfalls - ist kraft ausdrücklicher Anordnung in Art 140 Abs 7 B-VG das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Gerichtshof in seinem aufhebenden Erkenntnis nichts anderes ausspricht
Das Unterlassen jeglicher argumentativer Auseinandersetzung mit einem Beschwerdevorbringen führt jedenfalls zu einem Begründungsmangel einer Entscheidung des VwG
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 26 Abs 3 IO findet auf die noch nicht ausgeübte Option jedenfalls dann keine Anwendung, wenn sie noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Optionsverpflichteten eingeräumt und das für sie versprochene Entgelt entrichtet wurde
Hinsichtlich der Gebrauchsüberlassung ist im Falle der Insolvenz über das Vermögen des Bestandgebers § 24 IO maßgebend, hinsichtlich der Kaufoption § 21 IO

