„Erwerb“ iSd § 5 Abs 2 WEG ist nicht nur die sachenrechtliche Verfügung (§ 431 ABGB), sondern bereits der Rechtsvorgang, also der Abschluss eines Kaufvertrags vor Ablauf der Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG
Der bloße Wunsch der Verkäuferin einer Liegenschaft, den von der Käuferin in Auftrag gegebenen Vertragsentwurf zu überarbeiten, löst keine Pflicht zur Zahlung des Rechtsanwaltshonorars aus
Die Einwendung der laesio enormis muss innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss erhoben werden; auf das Erfüllungsbegehren kommt es nicht an
Der OGH hat keine generellen Methoden für die Verdienstentgangsberechnung bei einem selbständig Erwerbstätigen vorgegeben; nur idR ist der Verdienstentgang nach Kalenderjahren zu berechnen
Ein „Nachschieben“ von Kündigungsgründen ist auch zulässig, wenn die Zumutbarkeit des weiteren Bestands des Rechtsverhältnisses (nur) als Vorfrage zu beurteilen ist
Datenschutzerklärungen unterliegen der Klauselkontrolle, wenn sie als Vertragsbestimmungen anzusehen sind, dh Vertragserklärungscharakter (Rechtsfolgewille) haben, und nicht als bloße Hinweise rein der Informationserteilung dienen
Neben Leichtsinn, Zwangslage, Verstandesschwäche und Unerfahrenheit kommen auch noch andere Umstände auf Seite des Benachteiligten in Betracht, wie Unkenntnis des Werts seiner eigenen Leistung, zu große Vertrauensseligkeit und dergleichen mehr
Im Falle einer Entziehung der Lenkberechtigung aufgrund einer Erkrankung des Nervensystems ist die Einholung einer neurologischen Stellungnahme erforderlich
„Erwerb“ iSd § 5 Abs 2 WEG ist nicht nur die sachenrechtliche Verfügung (§ 431 ABGB), sondern bereits der Rechtsvorgang, also der Abschluss eines Kaufvertrags vor Ablauf der Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG
Ein „Nachschieben“ von Kündigungsgründen ist auch zulässig, wenn die Zumutbarkeit des weiteren Bestands des Rechtsverhältnisses (nur) als Vorfrage zu beurteilen ist
Der bloße Wunsch der Verkäuferin einer Liegenschaft, den von der Käuferin in Auftrag gegebenen Vertragsentwurf zu überarbeiten, löst keine Pflicht zur Zahlung des Rechtsanwaltshonorars aus
Datenschutzerklärungen unterliegen der Klauselkontrolle, wenn sie als Vertragsbestimmungen anzusehen sind, dh Vertragserklärungscharakter (Rechtsfolgewille) haben, und nicht als bloße Hinweise rein der Informationserteilung dienen
Die Einwendung der laesio enormis muss innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss erhoben werden; auf das Erfüllungsbegehren kommt es nicht an
Neben Leichtsinn, Zwangslage, Verstandesschwäche und Unerfahrenheit kommen auch noch andere Umstände auf Seite des Benachteiligten in Betracht, wie Unkenntnis des Werts seiner eigenen Leistung, zu große Vertrauensseligkeit und dergleichen mehr
Der OGH hat keine generellen Methoden für die Verdienstentgangsberechnung bei einem selbständig Erwerbstätigen vorgegeben; nur idR ist der Verdienstentgang nach Kalenderjahren zu berechnen
Im Falle einer Entziehung der Lenkberechtigung aufgrund einer Erkrankung des Nervensystems ist die Einholung einer neurologischen Stellungnahme erforderlich

