Die Menschen werden immer mobiler. Das Land, in dem man geboren ist, muss nicht das sein, in dem man später seinen Beruf ausübt oder den Lebensabend verbringt. Die EU-Erbrechtsverordnung will diesem Umstand Rechnung tragen
§ 33 NO
Der Ausschließungsgrund des § 33 Abs 1 zweiter Satz NO liegt dann vor, wenn der Vorteil des Notars unmittelbare Folge des Urkundeninhalts selbst ist
§ 175 ASVG
Ob die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz auf Umwegen (Abwegen) vorliegen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab
§ 82 GmbHG
Das Verbot des § 82 GmbHG ist nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn tatsächliche Anzeichen bestehen, dass von der Gesellschaft erbrachte Leistungen für den Gesellschafter nicht Gewinnverwendung waren und ihnen auch keine gleichwertige Gegenleistung des Gesellschafters gegenüberstanden
Die neue Finanzierungsform Crowdfunding stößt auf ein engmaschiges und für die Marktteilnehmer schwer durchschaubares Regelungskorsett
§ 176 ASVG, § 175 ASVG
Unter Unfallversicherungsschutz stehen Unfälle auf Wegen zu oder von einem auf Veranlassung des AMS geführten Vorstellungsgespräch, deren Ausgangs- bzw Endpunkt der Wohnort oder die Geschäftsstelle des AMS ist
§ 105 ArbVG
Es kommt nicht allein auf die Dauer und Häufigkeit der in der Vergangenheit aufgetretenen (überhöhten bzw überlangen) Krankenstände an; eine ungünstige Zukunftsprognose scheidet im Allgemeinen aus, wenn die Ursachen der Krankenstände die objektive Annahme verwehrt, der Zustand des ...
§ 76 GmbHG
Die Verletzung der Notariatsaktpflicht hat nach hM grundsätzlich die Unwirksamkeit des Verpflichtungs- bzw des Verfügungsgeschäfts zur Folge
Die Menschen werden immer mobiler. Das Land, in dem man geboren ist, muss nicht das sein, in dem man später seinen Beruf ausübt oder den Lebensabend verbringt. Die EU-Erbrechtsverordnung will diesem Umstand Rechnung tragen
Die neue Finanzierungsform Crowdfunding stößt auf ein engmaschiges und für die Marktteilnehmer schwer durchschaubares Regelungskorsett
§ 33 NO
Der Ausschließungsgrund des § 33 Abs 1 zweiter Satz NO liegt dann vor, wenn der Vorteil des Notars unmittelbare Folge des Urkundeninhalts selbst ist
§ 176 ASVG, § 175 ASVG
Unter Unfallversicherungsschutz stehen Unfälle auf Wegen zu oder von einem auf Veranlassung des AMS geführten Vorstellungsgespräch, deren Ausgangs- bzw Endpunkt der Wohnort oder die Geschäftsstelle des AMS ist
§ 175 ASVG
Ob die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz auf Umwegen (Abwegen) vorliegen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab
§ 105 ArbVG
Es kommt nicht allein auf die Dauer und Häufigkeit der in der Vergangenheit aufgetretenen (überhöhten bzw überlangen) Krankenstände an; eine ungünstige Zukunftsprognose scheidet im Allgemeinen aus, wenn die Ursachen der Krankenstände die objektive Annahme verwehrt, der Zustand des ...
§ 82 GmbHG
Das Verbot des § 82 GmbHG ist nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn tatsächliche Anzeichen bestehen, dass von der Gesellschaft erbrachte Leistungen für den Gesellschafter nicht Gewinnverwendung waren und ihnen auch keine gleichwertige Gegenleistung des Gesellschafters gegenüberstanden
§ 76 GmbHG
Die Verletzung der Notariatsaktpflicht hat nach hM grundsätzlich die Unwirksamkeit des Verpflichtungs- bzw des Verfügungsgeschäfts zur Folge

