Endlosermittlungen soll es ab 2015 nicht mehr geben. Der Staatsanwalt soll nach maximal drei Jahren über eine Anklage entscheiden. Auch bei Schöffengerichten und Sachverständigen wird nachjustiert
Justizminister Brandstetter will, dass in klaren Fällen rasch ohne Verhandlung Strafen verhängt werden können. Auch Gefängnisstrafen, doch gerade das ist umstritten
Reformpläne von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) werden von Richtern und Rechtsanwälten weitgehend begrüßt - Skepsis gegenüber Zeitlimit
§ 382b EO, § 382e EO
Die Bestimmungen über die Gewährung beschleunigten Rechtsschutzes im Provisorialverfahren sind zwingendes Recht; sie können weder durch Parteienabrede noch durch Annahme einer Zustimmungsfiktion geändert werden
Richter und Rechtsanwälte sind mit den Plänen des Justizministers weitgehend zufrieden, nur das Mandatsverfahren geht ihnen zu weit.
Falscher Gewerbeschein, falscher Kollektivvertrag: Solche Fälle sind nicht selten und landen immer öfter vor Gericht. Für Unternehmen kann das teuer werden
Brandstetter: "Legales Tuning für die Justiz" - Danach können Verfahren nur mit gerichtlicher Genehmigung fortgesetzt werden
§ 503 ZPO, § 506 ZPO
Das bloße Aufstellen (unrichtiger) Rechtsbehauptungen reicht dazu nicht aus
Endlosermittlungen soll es ab 2015 nicht mehr geben. Der Staatsanwalt soll nach maximal drei Jahren über eine Anklage entscheiden. Auch bei Schöffengerichten und Sachverständigen wird nachjustiert
Richter und Rechtsanwälte sind mit den Plänen des Justizministers weitgehend zufrieden, nur das Mandatsverfahren geht ihnen zu weit.
Justizminister Brandstetter will, dass in klaren Fällen rasch ohne Verhandlung Strafen verhängt werden können. Auch Gefängnisstrafen, doch gerade das ist umstritten
Falscher Gewerbeschein, falscher Kollektivvertrag: Solche Fälle sind nicht selten und landen immer öfter vor Gericht. Für Unternehmen kann das teuer werden
Reformpläne von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) werden von Richtern und Rechtsanwälten weitgehend begrüßt - Skepsis gegenüber Zeitlimit
Brandstetter: "Legales Tuning für die Justiz" - Danach können Verfahren nur mit gerichtlicher Genehmigung fortgesetzt werden
§ 382b EO, § 382e EO
Die Bestimmungen über die Gewährung beschleunigten Rechtsschutzes im Provisorialverfahren sind zwingendes Recht; sie können weder durch Parteienabrede noch durch Annahme einer Zustimmungsfiktion geändert werden
§ 503 ZPO, § 506 ZPO
Das bloße Aufstellen (unrichtiger) Rechtsbehauptungen reicht dazu nicht aus

