§ 5 UVG, § 3 UVG, § 4 UVG
Es darf bei „echten“ Titelvorschüssen nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG ein Vorschuss das Begehren im Antrag, den Titel, die Obergrenze nach § 6 Abs 1 UVG und die iSd § 7 Abs 1 Z 1 UVG zu beurteilende materiell richtige Höhe nicht überschreiten
§ 187 ABGB, § 148 ABGB aF, § 138 ABGB
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Kontaktrecht eingeräumt, eingeschränkt oder gar entzogen werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ...
Art 8 ABHG
Der Raufhandel eines 18-jährigen Burschen mit einem anderen in einer Diskothek, wobei er unabsichtlich ein unbeteiligtes Mädchen verletzt, stellt keine „Gefahr des täglichen Lebens“ dar
§ 6 VersVG
Bei der Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit und einer Risikobegrenzung ist maßgebend, ob in erster Linie ein vom Versicherungsnehmer einzuhaltendes Verhalten bedungen werden sollte oder ob der Versicherer von vornherein gewisse Tatsachen von seiner Haftung ausschließen wollte, die ...
§ 190 ABGB, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF, § 3 UVG, § 4 UVG
Diese Regelung gilt seit 1. 2. 2013 auch für Vereinbarungen, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden
Art 1 Punkt 3.1.2 ABFT
Der Risikoausschluss nach Art 3 Punkt 3.1.2 ABFT bezieht sich seinem Wortlaut nach nur auf Krankheiten, nicht auf Unfälle
§ 61 VersVG, § 6 VersVG
Ungeachtet der Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten jener zuzurechnen, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat
§ 6 Abs 3 KSchG
Schon der Sprachgebrauch legt nahe, dass der Unterschied zwischen Kündigung und Ruhendstellung auch einem durchschnittlichen Verbraucher geläufig ist
§ 5 UVG, § 3 UVG, § 4 UVG
Es darf bei „echten“ Titelvorschüssen nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG ein Vorschuss das Begehren im Antrag, den Titel, die Obergrenze nach § 6 Abs 1 UVG und die iSd § 7 Abs 1 Z 1 UVG zu beurteilende materiell richtige Höhe nicht überschreiten
§ 190 ABGB, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF, § 3 UVG, § 4 UVG
Diese Regelung gilt seit 1. 2. 2013 auch für Vereinbarungen, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden
§ 187 ABGB, § 148 ABGB aF, § 138 ABGB
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Kontaktrecht eingeräumt, eingeschränkt oder gar entzogen werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ...
Art 1 Punkt 3.1.2 ABFT
Der Risikoausschluss nach Art 3 Punkt 3.1.2 ABFT bezieht sich seinem Wortlaut nach nur auf Krankheiten, nicht auf Unfälle
Art 8 ABHG
Der Raufhandel eines 18-jährigen Burschen mit einem anderen in einer Diskothek, wobei er unabsichtlich ein unbeteiligtes Mädchen verletzt, stellt keine „Gefahr des täglichen Lebens“ dar
§ 61 VersVG, § 6 VersVG
Ungeachtet der Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten jener zuzurechnen, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat
§ 6 VersVG
Bei der Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit und einer Risikobegrenzung ist maßgebend, ob in erster Linie ein vom Versicherungsnehmer einzuhaltendes Verhalten bedungen werden sollte oder ob der Versicherer von vornherein gewisse Tatsachen von seiner Haftung ausschließen wollte, die ...
§ 6 Abs 3 KSchG
Schon der Sprachgebrauch legt nahe, dass der Unterschied zwischen Kündigung und Ruhendstellung auch einem durchschnittlichen Verbraucher geläufig ist

