§ 43 Abs 1 BDG
Die Tatanlastung, als Beamter das Vergaberecht verletzt zu haben, erfordert den Vorhalt, wie sich der Beschuldigte korrekt zu verhalten gehabt hätte und welche Bestimmungen er nicht eingehalten hat
§ 19 bgld BauG, § 24 bgld BauG
Die Fertigstellungsfrist eines Bauvorhabens beginnt mit dem tatsächlichen Baubeginn zu laufen; die Bauanzeige und der angezeigte Baubeginn sind dafür rechtlich nicht relevant
§ 44a VStG, § 367 GewO
Es bedarf im Bescheidspruch der Anführung aller wesentlichen Tatbestandsmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens und damit für die Subsumtion der als erwiesen angenommenen Tat unter die dadurch verletzte Verwaltungsvorschrift erforderlich sind
§ 13a AVG
Der Leiter einer eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung braucht die in der Verhandlung anwesenden Grundeigentümer nicht anzuleiten, inhaltliche Einwendungen zum beantragten Projekt zu erheben
§ 43 Abs 1 BDG
Nicht jede Rechtsunkenntnis und nicht jeder Rechtsirrtum ist als Sorgfaltspflichtverletzung oder als schuldhaftes Verhalten iSd Disziplinarrechtes zu beurteilen, sondern nur eine nach den konkreten Besonderheiten des Einzelfalles unvertretbare Rechtsauffassung
§ 24 OÖ BauO, § 3 Z 5 OÖ BauTG, § 22 Abs 5 OÖ RaumOG
Die Frage, ob ein 42,5 m hoher Sendemast das Ortsbild erheblich stört, kann nur durch ein begründetes Sachverständigengutachten geklärt werden; aus einer vorhandenen störenden Abweichung in Form eines 30 m hohen Sendemastes kann nicht auf die Zulässigkeit weiterer störender Abweichungen ...
§ 7 AVG, § 52 AVG, § 53 AVG
Ein Amtssachverständiger ist befangen, wenn er in erster Instanz den Bescheid approbiert hat
Erstmals hat die EU-Kommission für Wettbewerbsverstöße eine Private-Equity-Tochter von Goldman Sachs bestraft, die ihre Anteile längst abgestoßen hatte
§ 43 Abs 1 BDG
Die Tatanlastung, als Beamter das Vergaberecht verletzt zu haben, erfordert den Vorhalt, wie sich der Beschuldigte korrekt zu verhalten gehabt hätte und welche Bestimmungen er nicht eingehalten hat
§ 43 Abs 1 BDG
Nicht jede Rechtsunkenntnis und nicht jeder Rechtsirrtum ist als Sorgfaltspflichtverletzung oder als schuldhaftes Verhalten iSd Disziplinarrechtes zu beurteilen, sondern nur eine nach den konkreten Besonderheiten des Einzelfalles unvertretbare Rechtsauffassung
§ 19 bgld BauG, § 24 bgld BauG
Die Fertigstellungsfrist eines Bauvorhabens beginnt mit dem tatsächlichen Baubeginn zu laufen; die Bauanzeige und der angezeigte Baubeginn sind dafür rechtlich nicht relevant
§ 24 OÖ BauO, § 3 Z 5 OÖ BauTG, § 22 Abs 5 OÖ RaumOG
Die Frage, ob ein 42,5 m hoher Sendemast das Ortsbild erheblich stört, kann nur durch ein begründetes Sachverständigengutachten geklärt werden; aus einer vorhandenen störenden Abweichung in Form eines 30 m hohen Sendemastes kann nicht auf die Zulässigkeit weiterer störender Abweichungen ...
§ 44a VStG, § 367 GewO
Es bedarf im Bescheidspruch der Anführung aller wesentlichen Tatbestandsmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens und damit für die Subsumtion der als erwiesen angenommenen Tat unter die dadurch verletzte Verwaltungsvorschrift erforderlich sind
§ 7 AVG, § 52 AVG, § 53 AVG
Ein Amtssachverständiger ist befangen, wenn er in erster Instanz den Bescheid approbiert hat
§ 13a AVG
Der Leiter einer eisenbahnrechtlichen Bauverhandlung braucht die in der Verhandlung anwesenden Grundeigentümer nicht anzuleiten, inhaltliche Einwendungen zum beantragten Projekt zu erheben
Erstmals hat die EU-Kommission für Wettbewerbsverstöße eine Private-Equity-Tochter von Goldman Sachs bestraft, die ihre Anteile längst abgestoßen hatte

