§ 18a B-GlBG, § 20 B-GlBG
Ansprüche nach § 18a B-GlBG wegen Diskriminierung eines Bewerbers um einen Hofratsposten beim VwGH sind allenfalls beim Bundeskanzler geltend zu machen
§ 14 Abs 3 K-BO
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Baulichkeit für die Nutzung des Freizeitwohnsitzes erforderlich ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab geboten
§ 13a AVG
Die Manuduktionspflicht beschränkt sich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten und umfasst nicht die inhaltlichen Angelegenheiten
Nicht parteipolitisch besetzte fachliche Spitze als Ziel
§ 349 GewO, § 56 AVG, § 29 GewO
Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 349 Abs 1 GewO die Voraussetzungen normiert hat, unter denen ein Feststellungsbescheid über die Abgrenzung unterschiedlicher Gewerbeberechtigungen zueinander (dh im Anwendungsbereich der GewO) zu ergehen hat, kann nur dahin verstanden werden, dass er einen ...
§ 9 VStG, § 44a VStG
Im Falle der Heranziehung eines zur Vertretung einer juristischen Person nach außen befugten Organs gem § 9 Abs 1 VStG zur verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung ist Tatort grundsätzlich der Sitz der Unternehmensleitung
§ 10 VVG
Das Vorbringen, bei Gericht sei ein Verfahren betreffend die Zustimmung der Miteigentümer zum Bauansuchen anhängig, ist im Verfahren zur Vollstreckung des baubehördlichen Beseitigungsauftrages irrelevant
OGH fordert klarere Begründung ein
§ 18a B-GlBG, § 20 B-GlBG
Ansprüche nach § 18a B-GlBG wegen Diskriminierung eines Bewerbers um einen Hofratsposten beim VwGH sind allenfalls beim Bundeskanzler geltend zu machen
§ 349 GewO, § 56 AVG, § 29 GewO
Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 349 Abs 1 GewO die Voraussetzungen normiert hat, unter denen ein Feststellungsbescheid über die Abgrenzung unterschiedlicher Gewerbeberechtigungen zueinander (dh im Anwendungsbereich der GewO) zu ergehen hat, kann nur dahin verstanden werden, dass er einen ...
§ 14 Abs 3 K-BO
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Baulichkeit für die Nutzung des Freizeitwohnsitzes erforderlich ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab geboten
§ 9 VStG, § 44a VStG
Im Falle der Heranziehung eines zur Vertretung einer juristischen Person nach außen befugten Organs gem § 9 Abs 1 VStG zur verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung ist Tatort grundsätzlich der Sitz der Unternehmensleitung
§ 13a AVG
Die Manuduktionspflicht beschränkt sich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten und umfasst nicht die inhaltlichen Angelegenheiten
§ 10 VVG
Das Vorbringen, bei Gericht sei ein Verfahren betreffend die Zustimmung der Miteigentümer zum Bauansuchen anhängig, ist im Verfahren zur Vollstreckung des baubehördlichen Beseitigungsauftrages irrelevant
Nicht parteipolitisch besetzte fachliche Spitze als Ziel
OGH fordert klarere Begründung ein

