§ 94 ABGB, § 231 ABGB
Auch bei angespartem Vermögen ist grundsätzlich nur der Ertrag in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; für eine Lebensversicherung gilt daher, dass bei Fälligkeit des Auszahlungsbetrags (als Rente oder Einmalzahlung) nur die darin enthaltenen Zins- und Gewinnanteile, nicht aber das ...
§§ 1452 ff ABGB, §§ 472 ff ABGB, § 1493 ABGB
Der Ersteher einer Liegenschaft kann sich grundsätzlich auf eine von seinen Rechtsvorgängern begonnene, eventuell auch bereits vollendete Ersitzungszeit berufen
§ 5j KSchG aF, § 5c KSchG nF
„Sender“ einer Gewinnzusage kann auch derjenige Unternehmer sein, der unter fremden Namen, dh unter den Namen einer anderen - existierenden - (natürlichen oder juristischen) Person handelt
§ 1012 ABGB, §§ 1002 ff ABGB, Art XLII EGZPO
Der Mandant hat gegenüber dem Rechtsanwalt einen vererblichen Rechnungslegungsanspruch, von dem nur Tatsachen höchstpersönlicher Natur ausgenommen sind; es steht nicht in der Macht des Erblassers, den ihm als Mandanten eines Rechtsanwalts zustehenden vererblichen Rechnungslegungsanspruch den ...
§ 1488 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Ein letztlich erfolglos gebliebenes Widerstreben des Verpflichteten führt nicht zum Rechtsverlust
§ 21 MRG, § 20 MRG, § 37 MRG
Der zeitliche Zusammenhang ist danach jedenfalls dann gewahrt, wenn der Mieter die Herstellung von Kopien der Betriebskostenabrechnung bzw von dazugehörigen Belegen binnen sechs Monaten nach gehöriger Auflage der Abrechnung verlangt
§ 890 ABGB, § 226 ZPO
Bei Gläubigermehrheit ist die Zustimmung der anderen Gläubiger zur Geltendmachung des Rechts entbehrlich, wenn auch den anderen Gläubigern die Leistung notwendigerweise zugute kommt und ihre Befriedigung daher nicht gefährdet ist
§§ 1438 ff ABGB
Eine aus mehreren Gegenforderungen abgeleitete pauschale Aufrechnungseinrede widerstreitet dem Bestimmtheitsgebot
§ 94 ABGB, § 231 ABGB
Auch bei angespartem Vermögen ist grundsätzlich nur der Ertrag in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; für eine Lebensversicherung gilt daher, dass bei Fälligkeit des Auszahlungsbetrags (als Rente oder Einmalzahlung) nur die darin enthaltenen Zins- und Gewinnanteile, nicht aber das ...
§ 1488 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Ein letztlich erfolglos gebliebenes Widerstreben des Verpflichteten führt nicht zum Rechtsverlust
§§ 1452 ff ABGB, §§ 472 ff ABGB, § 1493 ABGB
Der Ersteher einer Liegenschaft kann sich grundsätzlich auf eine von seinen Rechtsvorgängern begonnene, eventuell auch bereits vollendete Ersitzungszeit berufen
§ 21 MRG, § 20 MRG, § 37 MRG
Der zeitliche Zusammenhang ist danach jedenfalls dann gewahrt, wenn der Mieter die Herstellung von Kopien der Betriebskostenabrechnung bzw von dazugehörigen Belegen binnen sechs Monaten nach gehöriger Auflage der Abrechnung verlangt
§ 5j KSchG aF, § 5c KSchG nF
„Sender“ einer Gewinnzusage kann auch derjenige Unternehmer sein, der unter fremden Namen, dh unter den Namen einer anderen - existierenden - (natürlichen oder juristischen) Person handelt
§ 890 ABGB, § 226 ZPO
Bei Gläubigermehrheit ist die Zustimmung der anderen Gläubiger zur Geltendmachung des Rechts entbehrlich, wenn auch den anderen Gläubigern die Leistung notwendigerweise zugute kommt und ihre Befriedigung daher nicht gefährdet ist
§ 1012 ABGB, §§ 1002 ff ABGB, Art XLII EGZPO
Der Mandant hat gegenüber dem Rechtsanwalt einen vererblichen Rechnungslegungsanspruch, von dem nur Tatsachen höchstpersönlicher Natur ausgenommen sind; es steht nicht in der Macht des Erblassers, den ihm als Mandanten eines Rechtsanwalts zustehenden vererblichen Rechnungslegungsanspruch den ...
§§ 1438 ff ABGB
Eine aus mehreren Gegenforderungen abgeleitete pauschale Aufrechnungseinrede widerstreitet dem Bestimmtheitsgebot

