§§ 552 ff ABGB, § 655 ABGB
Die Auslegung muss in der vorliegenden Willenserklärung irgendeinen, wenn auch geringen Anhaltspunkt finden
§§ 472 ff ABGB, § 31 GBG
Es kann eine Dienstbarkeit, die gewöhnlich eine persönliche ist, als Grunddienstbarkeit bestellt werden; das gilt insbesondere auch für das Fruchtgenussrecht; eine solche Verbücherung ist nur mit einer zeitlichen Beschränkung möglich, um die dauernde Schaffung geteilten Eigentums zu verhindern
§ 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Besondere Verhältnisse können vorliegen, wenn der Unterhaltspflichtige einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit Waldwirtschaft und Viehhaltung betreibt und daraus neben den Geldeinkünften notorisch auch Naturalien bezieht
§ 231 ABGB, § 324 ASVG
Aus der Regelung des § 324 Abs 3 ASVG ergibt sich, dass die auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung untergebrachten Personen nicht von ihren Unterhaltspflichten befreit sind, sondern dem primär Leistungsberechtigten ein bestimmter Betrag zur Erfüllung ...
§§ 472 ff ABGB, § 1460 ABGB
Für den Rechtserwerb einer solchen unregelmäßigen Dienstbarkeit wird regelmäßig ein über die bloße Bequemlichkeit hinausgehender allgemeiner Vorteil verlangt
§ 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Es kommt darauf an, ob die Entscheidungen des selbstständig Erwerbstätigen nach den jeweils konkret gegebenen Umständen im Entscheidungszeitpunkt als vertretbar anzuerkennen sind; ob sich die Entscheidung auch rückschauend betrachtet als bestmögliche erweist, ist nicht relevant
§ 231 ABGB, § 140 ABGB aF, §§ 81 ff EheG
In ein Aufteilungsverfahren können grundsätzlich nur Vermögenswerte einbezogen werden, deren Aufteilung von den Antragstellern begehrt wird, sodass vom Vorhandensein dieser Werte auszugehen ist; der Unterhaltspflichtige muss bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse mitwirken, widrigens ...
§§ 1090 ff ABGB, § 1112 ABGB
Die Beweislast, alle ihm zu Gebote stehenden Mittel ausgeschöpft zu haben, um dem Bestandnehmer den bedungenen Gebrauch (hier: Benützung des Gebäudes zu Wohnzwecken) zu verschaffen, trifft den Bestandgeber; seiner Beweispflicht hat er im Fall der Nichtanrufung der Baubehörde nur dann genügt, ...
§§ 552 ff ABGB, § 655 ABGB
Die Auslegung muss in der vorliegenden Willenserklärung irgendeinen, wenn auch geringen Anhaltspunkt finden
§§ 472 ff ABGB, § 1460 ABGB
Für den Rechtserwerb einer solchen unregelmäßigen Dienstbarkeit wird regelmäßig ein über die bloße Bequemlichkeit hinausgehender allgemeiner Vorteil verlangt
§§ 472 ff ABGB, § 31 GBG
Es kann eine Dienstbarkeit, die gewöhnlich eine persönliche ist, als Grunddienstbarkeit bestellt werden; das gilt insbesondere auch für das Fruchtgenussrecht; eine solche Verbücherung ist nur mit einer zeitlichen Beschränkung möglich, um die dauernde Schaffung geteilten Eigentums zu verhindern
§ 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Es kommt darauf an, ob die Entscheidungen des selbstständig Erwerbstätigen nach den jeweils konkret gegebenen Umständen im Entscheidungszeitpunkt als vertretbar anzuerkennen sind; ob sich die Entscheidung auch rückschauend betrachtet als bestmögliche erweist, ist nicht relevant
§ 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Besondere Verhältnisse können vorliegen, wenn der Unterhaltspflichtige einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb mit Waldwirtschaft und Viehhaltung betreibt und daraus neben den Geldeinkünften notorisch auch Naturalien bezieht
§ 231 ABGB, § 140 ABGB aF, §§ 81 ff EheG
In ein Aufteilungsverfahren können grundsätzlich nur Vermögenswerte einbezogen werden, deren Aufteilung von den Antragstellern begehrt wird, sodass vom Vorhandensein dieser Werte auszugehen ist; der Unterhaltspflichtige muss bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse mitwirken, widrigens ...
§ 231 ABGB, § 324 ASVG
Aus der Regelung des § 324 Abs 3 ASVG ergibt sich, dass die auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe in einer stationären Einrichtung untergebrachten Personen nicht von ihren Unterhaltspflichten befreit sind, sondern dem primär Leistungsberechtigten ein bestimmter Betrag zur Erfüllung ...
§§ 1090 ff ABGB, § 1112 ABGB
Die Beweislast, alle ihm zu Gebote stehenden Mittel ausgeschöpft zu haben, um dem Bestandnehmer den bedungenen Gebrauch (hier: Benützung des Gebäudes zu Wohnzwecken) zu verschaffen, trifft den Bestandgeber; seiner Beweispflicht hat er im Fall der Nichtanrufung der Baubehörde nur dann genügt, ...

