Höchstgericht hebt Strafe gegen Bordellbesitzer wegen illegaler Beschäftigung auf. Der Mann hat damit argumentiert, dass die Frauen alle selbst Unternehmerinnen seien
Eine Pflegehelferin wurde gekündigt, weil sie wegen einer Behinderung ihren Job nicht mehr ausüben kann. Laut OGH ist die Kündigung rechtens
Innenministerin Mikl-Leitner will das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit einem eigenen Gesetz stärken. Damit sollen unter anderem Spionageabwehr und die Überwachung von radikalisierten Bürgern neu geregelt werden
§ 500a ZPO
Die Möglichkeit einer verkürzten Begründung ist nicht auf bestimmte Berufungsgründe beschränkt
Familie wollte Vermögen vor Masseverwalter retten
Unüberlegte Vertragsklauseln, ungeahnte Zusatzkosten: Eine Arbeitsrechtsexpertin beleuchtet rechtliche Stolpersteine aus Dienstgebersicht
Ministerin plant neues Gesetz bis Sommer 2015 - Verweis auf neue Gefahren wie "Foreign Fighters" und Wirtschaftsspionage
§ 500 ZPO, § 502 ZPO, § 32 DSG 2000, § 16 ABGB
Bei den Ansprüchen nach dem DSG 2000 handelt es sich um höchstpersönliche Ansprüche
Höchstgericht hebt Strafe gegen Bordellbesitzer wegen illegaler Beschäftigung auf. Der Mann hat damit argumentiert, dass die Frauen alle selbst Unternehmerinnen seien
Familie wollte Vermögen vor Masseverwalter retten
Eine Pflegehelferin wurde gekündigt, weil sie wegen einer Behinderung ihren Job nicht mehr ausüben kann. Laut OGH ist die Kündigung rechtens
Unüberlegte Vertragsklauseln, ungeahnte Zusatzkosten: Eine Arbeitsrechtsexpertin beleuchtet rechtliche Stolpersteine aus Dienstgebersicht
Innenministerin Mikl-Leitner will das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit einem eigenen Gesetz stärken. Damit sollen unter anderem Spionageabwehr und die Überwachung von radikalisierten Bürgern neu geregelt werden
Ministerin plant neues Gesetz bis Sommer 2015 - Verweis auf neue Gefahren wie "Foreign Fighters" und Wirtschaftsspionage
§ 500a ZPO
Die Möglichkeit einer verkürzten Begründung ist nicht auf bestimmte Berufungsgründe beschränkt
§ 500 ZPO, § 502 ZPO, § 32 DSG 2000, § 16 ABGB
Bei den Ansprüchen nach dem DSG 2000 handelt es sich um höchstpersönliche Ansprüche

