§ 13 B-GlBG
Eine Diskriminierung läge nur dann vor, wenn die längere Berufserfahrung keinerlei Einfluss auf die Eignung des älteren Bewerbers gehabt haben sollte, was bei sehr hoch qualifizierten Tätigkeiten kaum zutreffen wird, weil in aller Regel vom Sammeln neuer, relevanter Erfahrungen auszugehen sein ...
§ 74 GewO, § 75 GewO, § 8 AVG
Eine juristische Person kann nicht in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet oder iSd § 74 Abs 2 Z 2 GewO belästigt sein; die Parteistellung "als verlängerter Arm der Mieter" und somit von natürlichen Personen als Nachbarn im Hinblick auf eine Gefährdung oder Belästigung iSd § 74 Abs ...
§ 62 Wr BauO, § 13a AVG
Das Unterbleiben eines Ortsaugenscheins war kein Verfahrensmangel, weil im Bauanzeigeverfahren als Projektverfahren nicht erkennbar war, was die Durchführung eines Ortsaugenscheins zur Klärung beigetragen hätte
§ 17 AVG, § 8 AVG
Das Recht auf Akteneinsicht gem § 17 AVG kommt den Parteien eines anhängigen oder abgeschlossenen Verfahrens - unter den sonstigen Beschränkungen - unabhängig davon zu, zu welchem Zweck sie die Akteneinsicht begehrt haben; die Partei ist daher auch nicht verpflichtet zu begründen, zu welchem ...
§ 75 GewO, § 74 GewO, § 8 AVG
Die Parteistellung als Eigentümerin oder sonst dinglich Berechtigte ist wesensmäßig mit einer Sache verbunden und wird daher durch einen Wechsel in der Person des Eigentümers oder dinglich Berechtigten nicht berührt
§ 74 GewO, § 77 GewO, § 81 GewO, § 52 AVG
Ein Einwand des Nachbarn einer Betriebsanlage gegen die im Gutachten vorgenommene Wahl des Messpunktes (hier: für Lärmmessungen) ist nicht zielführend, wenn er nicht auf gleicher fachlicher Ebene erfolgt
§§ 37 ff AVG, § 45 AVG, § 46 AVG, § 52 AVG
Die Behörde kann sich bei einander widersprechenden Gutachten dem einen oder anderen Gutachten anschließen, hat aber nachvollziehbar die Gedankengänge aufzuzeigen, die sie veranlasst haben, von den an sich gleichwertigen Beweismitteln dem einen einen höheren Beweiswert zuzubilligen als dem ...
§ 13a AVG
Die aus § 13a AVG abzuleitende Belehrungspflicht beschränkt sich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten und bezieht sich nicht auf Belehrungen in der Sache selbst
§ 13 B-GlBG
Eine Diskriminierung läge nur dann vor, wenn die längere Berufserfahrung keinerlei Einfluss auf die Eignung des älteren Bewerbers gehabt haben sollte, was bei sehr hoch qualifizierten Tätigkeiten kaum zutreffen wird, weil in aller Regel vom Sammeln neuer, relevanter Erfahrungen auszugehen sein ...
§ 75 GewO, § 74 GewO, § 8 AVG
Die Parteistellung als Eigentümerin oder sonst dinglich Berechtigte ist wesensmäßig mit einer Sache verbunden und wird daher durch einen Wechsel in der Person des Eigentümers oder dinglich Berechtigten nicht berührt
§ 74 GewO, § 75 GewO, § 8 AVG
Eine juristische Person kann nicht in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet oder iSd § 74 Abs 2 Z 2 GewO belästigt sein; die Parteistellung "als verlängerter Arm der Mieter" und somit von natürlichen Personen als Nachbarn im Hinblick auf eine Gefährdung oder Belästigung iSd § 74 Abs ...
§ 74 GewO, § 77 GewO, § 81 GewO, § 52 AVG
Ein Einwand des Nachbarn einer Betriebsanlage gegen die im Gutachten vorgenommene Wahl des Messpunktes (hier: für Lärmmessungen) ist nicht zielführend, wenn er nicht auf gleicher fachlicher Ebene erfolgt
§ 62 Wr BauO, § 13a AVG
Das Unterbleiben eines Ortsaugenscheins war kein Verfahrensmangel, weil im Bauanzeigeverfahren als Projektverfahren nicht erkennbar war, was die Durchführung eines Ortsaugenscheins zur Klärung beigetragen hätte
§§ 37 ff AVG, § 45 AVG, § 46 AVG, § 52 AVG
Die Behörde kann sich bei einander widersprechenden Gutachten dem einen oder anderen Gutachten anschließen, hat aber nachvollziehbar die Gedankengänge aufzuzeigen, die sie veranlasst haben, von den an sich gleichwertigen Beweismitteln dem einen einen höheren Beweiswert zuzubilligen als dem ...
§ 17 AVG, § 8 AVG
Das Recht auf Akteneinsicht gem § 17 AVG kommt den Parteien eines anhängigen oder abgeschlossenen Verfahrens - unter den sonstigen Beschränkungen - unabhängig davon zu, zu welchem Zweck sie die Akteneinsicht begehrt haben; die Partei ist daher auch nicht verpflichtet zu begründen, zu welchem ...
§ 13a AVG
Die aus § 13a AVG abzuleitende Belehrungspflicht beschränkt sich auf verfahrensrechtliche Angelegenheiten und bezieht sich nicht auf Belehrungen in der Sache selbst

