§ 16 WEG, § 523 ABGB
Hier wird im Wohnungseigentumsvertrag und im Beschluss über die Festsetzung der Nutzwerte bei den Widmungsarten zwischen „Wohnung“, „Geschäftslokal“ „Büro“ und „Arztpraxis“ unterschieden; wenn daher das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, dass bei einer im ...
§ 901 ABGB, § 863 ABGB
Ein Motiv kann nicht schon deshalb als bedungen angesehen werden, weil es ein Teil bekannt gibt und der andere Teil vom Vertragsabschluss nicht Abstand nimmt; zur bloßen Bekanntgabe des Motivs müssen noch besondere Umstände hinzutreten
§§ 1295 ff ABGB, § 1325 ABGB, § 1304 ABGB
Die Anforderungen an Feuerwehrleute bezüglich ihrer eigenen Sicherheit dürfen nicht zu hoch gestellt werden
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
§ 974 ABGB
Der für das Prekarium wesentlichen Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs entspricht der Mangel der Bindung des Verleihers für die Zukunft; mangels ausdrücklicher Vereinbarung der freien Widerruflichkeit müsste sich eine solche aus den Umständen des Falles ergeben; grundsätzlich spricht die ...
§ 1325 ABGB
Auch im Prozessrecht begründete „besondere Umstände“ können die auf eine Teileinklagung von Schmerzengeld folgende „Nachklage“ rechtfertigen
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 16 WEG, § 523 ABGB
Hier wird im Wohnungseigentumsvertrag und im Beschluss über die Festsetzung der Nutzwerte bei den Widmungsarten zwischen „Wohnung“, „Geschäftslokal“ „Büro“ und „Arztpraxis“ unterschieden; wenn daher das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, dass bei einer im ...
§ 974 ABGB
Der für das Prekarium wesentlichen Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs entspricht der Mangel der Bindung des Verleihers für die Zukunft; mangels ausdrücklicher Vereinbarung der freien Widerruflichkeit müsste sich eine solche aus den Umständen des Falles ergeben; grundsätzlich spricht die ...
§ 901 ABGB, § 863 ABGB
Ein Motiv kann nicht schon deshalb als bedungen angesehen werden, weil es ein Teil bekannt gibt und der andere Teil vom Vertragsabschluss nicht Abstand nimmt; zur bloßen Bekanntgabe des Motivs müssen noch besondere Umstände hinzutreten
§ 1325 ABGB
Auch im Prozessrecht begründete „besondere Umstände“ können die auf eine Teileinklagung von Schmerzengeld folgende „Nachklage“ rechtfertigen
§§ 1295 ff ABGB, § 1325 ABGB, § 1304 ABGB
Die Anforderungen an Feuerwehrleute bezüglich ihrer eigenen Sicherheit dürfen nicht zu hoch gestellt werden
Insolvenzverfahren der letzten Woche
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