Die Beurteilung, „dass das Fahrzeug offensichtlich in Rückwärtsfahrt gegen eine Art Säule gestoßen ist“, als einen „Unfall“ ist nicht zu beanstanden; Gleiches gilt für einen „Parkschaden“ an der Seitentür
Nähere Ausführungen im Langtext
Behauptete regelmäßige Kontakte über das Internet sowie behauptete Besuche des Ehepartners sprechen nicht unmaßgeblich für eine "echte" (iSe tatsächlich gelebten) Ehe
Der VwGH hat in Fällen der Verletzung der Entscheidungspflicht zur Frage des überwiegenden Verschuldens der Behörde bereits festgehalten, dass der Begriff des Verschuldens der Behörde nach § 8 Abs 1 VwGVG nicht iSe Verschuldens von Organwaltern der Behörde, sondern insofern „objektiv“ zu ...
Voraussetzung für den Anspruch auf Verzugszinsen ist lediglich, dass der Schuldner eine Geldschuld im Fälligkeitszeitpunkt nicht bezahlt hat; fehlt es an einer Mahnung, ist für den Beginn des Zinsenlaufs der Tag der Klagezustellung maßgebend
Wird das Vorliegen eines Bedarfs zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B verneint, ist die Behörde - wie auch das VwG - verpflichtet, auch ohne besonderes Vorbringen noch gesondert zu prüfen, ob nicht im Wege des § 10 iVm § 21 Abs 2 letzter Satz WaffG, also im Rahmen einer ...
Die bloße Angst vor der Ableistung des Militärdienstes oder vor der Bestrafung wegen Verweigerung der Leistung des Militärdienstes stellt keinen Grund für die Gewährung von Asyl dar
Der Rechtsmittelbelehrung kommt keine normative Bedeutung zu
Die Beurteilung, „dass das Fahrzeug offensichtlich in Rückwärtsfahrt gegen eine Art Säule gestoßen ist“, als einen „Unfall“ ist nicht zu beanstanden; Gleiches gilt für einen „Parkschaden“ an der Seitentür
Voraussetzung für den Anspruch auf Verzugszinsen ist lediglich, dass der Schuldner eine Geldschuld im Fälligkeitszeitpunkt nicht bezahlt hat; fehlt es an einer Mahnung, ist für den Beginn des Zinsenlaufs der Tag der Klagezustellung maßgebend
Nähere Ausführungen im Langtext
Wird das Vorliegen eines Bedarfs zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B verneint, ist die Behörde - wie auch das VwG - verpflichtet, auch ohne besonderes Vorbringen noch gesondert zu prüfen, ob nicht im Wege des § 10 iVm § 21 Abs 2 letzter Satz WaffG, also im Rahmen einer ...
Behauptete regelmäßige Kontakte über das Internet sowie behauptete Besuche des Ehepartners sprechen nicht unmaßgeblich für eine "echte" (iSe tatsächlich gelebten) Ehe
Die bloße Angst vor der Ableistung des Militärdienstes oder vor der Bestrafung wegen Verweigerung der Leistung des Militärdienstes stellt keinen Grund für die Gewährung von Asyl dar
Der VwGH hat in Fällen der Verletzung der Entscheidungspflicht zur Frage des überwiegenden Verschuldens der Behörde bereits festgehalten, dass der Begriff des Verschuldens der Behörde nach § 8 Abs 1 VwGVG nicht iSe Verschuldens von Organwaltern der Behörde, sondern insofern „objektiv“ zu ...
Der Rechtsmittelbelehrung kommt keine normative Bedeutung zu

