§§ 1295 ff ABGB, MaklerG
Unklarheiten über das Bestehen einer Bau- bzw Benützungsbewilligung zählen zu jenen Umständen, die für den Abschluss eines Immobiliengeschäfts wesentlich sind; dass sie den Kläger ungeachtet objektiver Anhaltspunkte darüber nicht bereits vor dessen Anbotlegung aufklärte, begründet daher ...
§ 1326 ABGB
Bei der Festsetzung der Verunstaltungsentschädigung nach § 1326 ABGB kommt dem Gericht erheblicher Beurteilungsspielraum zu, zumal das Gesetz darauf abstellt, inwieweit das bessere Fortkommen des Verletzten durch die erlittene Verunstaltung „verhindert“ werden kann
§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB, § 98 StVO, § 43 StVO
Voraussetzung für einen Verschuldensvorwurf wäre zumindest die Kenntnis der Behördenorgane von gefahrenerhöhenden Maßnahmen des Straßenerhalters; auch die Verletzung von Verpflichtungen nach § 98 Abs 4 StVO durch Mitarbeiter der Straßenmeisterei kann keinen Amtshaftungsanspruch begründen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
§§ 1295 ff ABGB
Der Anleger muss sowohl eine Falschberatung als auch deren Kausalität für die Anlageentscheidung beweisen
§ 1319a ABGB, § 98 StVO, § 1304 ABGB
An einem ganz erheblichen Verschulden der Organe der Straßenverwaltung kann kein Zweifel bestehen, haben diese nicht einmal einen bereits erfolgten Motorradunfall zum Anlass dafür genommen, für ausreichende Warnungen der Verkehrsteilnehmer in der noch bis zur Beendigung der Arbeiten (und zur ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§§ 1295 ff ABGB, MaklerG
Unklarheiten über das Bestehen einer Bau- bzw Benützungsbewilligung zählen zu jenen Umständen, die für den Abschluss eines Immobiliengeschäfts wesentlich sind; dass sie den Kläger ungeachtet objektiver Anhaltspunkte darüber nicht bereits vor dessen Anbotlegung aufklärte, begründet daher ...
§§ 1295 ff ABGB
Der Anleger muss sowohl eine Falschberatung als auch deren Kausalität für die Anlageentscheidung beweisen
§ 1326 ABGB
Bei der Festsetzung der Verunstaltungsentschädigung nach § 1326 ABGB kommt dem Gericht erheblicher Beurteilungsspielraum zu, zumal das Gesetz darauf abstellt, inwieweit das bessere Fortkommen des Verletzten durch die erlittene Verunstaltung „verhindert“ werden kann
§ 1319a ABGB, § 98 StVO, § 1304 ABGB
An einem ganz erheblichen Verschulden der Organe der Straßenverwaltung kann kein Zweifel bestehen, haben diese nicht einmal einen bereits erfolgten Motorradunfall zum Anlass dafür genommen, für ausreichende Warnungen der Verkehrsteilnehmer in der noch bis zur Beendigung der Arbeiten (und zur ...
§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB, § 98 StVO, § 43 StVO
Voraussetzung für einen Verschuldensvorwurf wäre zumindest die Kenntnis der Behördenorgane von gefahrenerhöhenden Maßnahmen des Straßenerhalters; auch die Verletzung von Verpflichtungen nach § 98 Abs 4 StVO durch Mitarbeiter der Straßenmeisterei kann keinen Amtshaftungsanspruch begründen
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche

