§ 68 EheG
Die Umstandsklausel gilt auch für einen Anspruch nach § 68 EheG; wurde Unterhalt in einem Vergleich festgesetzt, soll die Neubemessung ganz allgemein nicht völlig losgelöst von der vergleichsweisen Regelung und der in ihr zum Ausdruck kommenden Konkretisierung der Bemessungsgrundsätze erfolgen
§ 7 MaklerG
Ein Provisionsanspruch steht auch gegen den Auftraggeber nicht zu, aus dessen Sphäre der Anfechtungsgrund stammt, der zum rückwirkenden Wegfall des vermittelten Geschäfts führt
§§ 1165 ff ABGB, § 918 ABGB, § 920 ABGB
Ob derartig wichtige Gründe vorliegen, die zu einer sofortigen Vertragsaufhebung berechtigen würden, ist immer eine Frage des Einzelfalls, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt; diesbezüglich trifft überdies den Kläger die Behauptungslast
§§ 1165 ff ABGB
Dieser Vertrag ist - wie bei einem (bloß) planverfassenden Architekten - als Werkvertrag zu qualifizieren
§ 42 EheG
Selbst wenn eine medizinisch gesicherte Diagnose über die Transsexualität nicht vorlag, traf die beklagte Partei eine entsprechende Mitteilungspflicht
§ 1431 ABGB, § 1435 ABGB
Es muss gefragt werden, wer nach dem angenommenen Schuldverhältnis oder der sonstigen Zweckvereinbarung Leistender und wer Leistungsempfänger sein sollte; die Rückabwicklung ist zwischen diesen Personen vorzunehmen
§§ 922 ff ABGB
Voraussetzung der Gewährleistung ist die vorbehaltlose Entgegennahme der vom Schuldner angebotenen Leistung durch den Gläubiger
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 68 EheG
Die Umstandsklausel gilt auch für einen Anspruch nach § 68 EheG; wurde Unterhalt in einem Vergleich festgesetzt, soll die Neubemessung ganz allgemein nicht völlig losgelöst von der vergleichsweisen Regelung und der in ihr zum Ausdruck kommenden Konkretisierung der Bemessungsgrundsätze erfolgen
§ 42 EheG
Selbst wenn eine medizinisch gesicherte Diagnose über die Transsexualität nicht vorlag, traf die beklagte Partei eine entsprechende Mitteilungspflicht
§ 7 MaklerG
Ein Provisionsanspruch steht auch gegen den Auftraggeber nicht zu, aus dessen Sphäre der Anfechtungsgrund stammt, der zum rückwirkenden Wegfall des vermittelten Geschäfts führt
§ 1431 ABGB, § 1435 ABGB
Es muss gefragt werden, wer nach dem angenommenen Schuldverhältnis oder der sonstigen Zweckvereinbarung Leistender und wer Leistungsempfänger sein sollte; die Rückabwicklung ist zwischen diesen Personen vorzunehmen
§§ 1165 ff ABGB, § 918 ABGB, § 920 ABGB
Ob derartig wichtige Gründe vorliegen, die zu einer sofortigen Vertragsaufhebung berechtigen würden, ist immer eine Frage des Einzelfalls, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt; diesbezüglich trifft überdies den Kläger die Behauptungslast
§§ 922 ff ABGB
Voraussetzung der Gewährleistung ist die vorbehaltlose Entgegennahme der vom Schuldner angebotenen Leistung durch den Gläubiger
§§ 1165 ff ABGB
Dieser Vertrag ist - wie bei einem (bloß) planverfassenden Architekten - als Werkvertrag zu qualifizieren
Insolvenzverfahren der letzten Woche

