§ 519 ZPO, § 528 ZPO
§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO erfasst (nur) jene Fälle, in denen das Berufungsgericht funktionell gleichsam als erste Instanz abschließend entscheidet
§ 42 VBO Wien 1995
Eine gröbliche Verletzung von Dienstpflichten kann auch den Kündigungsgrund des § 42 Abs 2 Z 1 VBO 1995 verwirklichen, wenn das beanstandete Verhalten des Dienstnehmers diesem vorwerfbar ist und über bloße Ordnungswidrigkeiten hinausgeht
§ 18 GmbHG, § 19 GmbHG, §§ 1002 ff ABGB
Der (bloß) kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführer einer GmbH bedarf zur Prozessführung einer besonderen Vollmacht
§ 281 StPO
Gründet das Gericht einen Freispruch auf die verfehlte Ansicht, eine Tat sei nicht angeklagt, liegt - trotz formaler Erledigung der gesamten Anklage im Erkenntnis - der Nichtigkeitsgrund der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO vor
§ 27 AngG, § 82 GewO, § 42 VBO Wien 1995, § 266 ZPO
Die Beweislast dafür, dass die Klägerin gegen ihren Vorgesetzten wissentlich einen unwahren Vorwurf erhoben und damit den angezogenen Kündigungsgrund verwirklicht hat, trifft die beklagte Arbeitgeberin
§ 39 GmbHG, § 34 GmbHG
Ein Stimmrechtsbindungsvertrag hat nur schuldrechtliche Wirkung und bindet nur die Vertragspartner, nicht auch die Gesellschaft selbst; vertragswidrige Stimmabgaben, mit welchen der Syndikatsvertrag verletzt wird, sind im gesellschaftsrechtlichen Bereich als wirksam anzusehen
§ 366 StPO
Als Gegenstand einer Berufung des Privatbeteiligten können nur die - mit Blick auf die bereits vorliegenden Beweisergebnisse zu beurteilende - Verletzung der Entscheidungspflicht des § 366 Abs 2 StPO, nicht jedoch Mängel der Sachverhaltsermittlung, geltend gemacht werden
§ 366 StPO
Die Aufhebung von Schuldsprüchen bedingt die Beseitigung der darauf basierenden Adhäsionserkenntnisse
§ 519 ZPO, § 528 ZPO
§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO erfasst (nur) jene Fälle, in denen das Berufungsgericht funktionell gleichsam als erste Instanz abschließend entscheidet
§ 27 AngG, § 82 GewO, § 42 VBO Wien 1995, § 266 ZPO
Die Beweislast dafür, dass die Klägerin gegen ihren Vorgesetzten wissentlich einen unwahren Vorwurf erhoben und damit den angezogenen Kündigungsgrund verwirklicht hat, trifft die beklagte Arbeitgeberin
§ 42 VBO Wien 1995
Eine gröbliche Verletzung von Dienstpflichten kann auch den Kündigungsgrund des § 42 Abs 2 Z 1 VBO 1995 verwirklichen, wenn das beanstandete Verhalten des Dienstnehmers diesem vorwerfbar ist und über bloße Ordnungswidrigkeiten hinausgeht
§ 39 GmbHG, § 34 GmbHG
Ein Stimmrechtsbindungsvertrag hat nur schuldrechtliche Wirkung und bindet nur die Vertragspartner, nicht auch die Gesellschaft selbst; vertragswidrige Stimmabgaben, mit welchen der Syndikatsvertrag verletzt wird, sind im gesellschaftsrechtlichen Bereich als wirksam anzusehen
§ 18 GmbHG, § 19 GmbHG, §§ 1002 ff ABGB
Der (bloß) kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführer einer GmbH bedarf zur Prozessführung einer besonderen Vollmacht
§ 366 StPO
Als Gegenstand einer Berufung des Privatbeteiligten können nur die - mit Blick auf die bereits vorliegenden Beweisergebnisse zu beurteilende - Verletzung der Entscheidungspflicht des § 366 Abs 2 StPO, nicht jedoch Mängel der Sachverhaltsermittlung, geltend gemacht werden
§ 281 StPO
Gründet das Gericht einen Freispruch auf die verfehlte Ansicht, eine Tat sei nicht angeklagt, liegt - trotz formaler Erledigung der gesamten Anklage im Erkenntnis - der Nichtigkeitsgrund der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO vor
§ 366 StPO
Die Aufhebung von Schuldsprüchen bedingt die Beseitigung der darauf basierenden Adhäsionserkenntnisse

