§ 25 Tir BauO 2001
Die Einwendung des Nachbarn, es werde aufgrund der verminderten Licht- und Sonneneinflüsse zu einer starken Wertminderung seiner Wohnung kommen, stellt kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht iSd § 25 Tir BauO 2001 dar
§ 30 VwGG, § 72 WRG
Das öffentliche Interesse an der Reinhaltung der Gewässer ist in hohem Maße schützenswert, stellt aber kein zwingendes öffentliches Interesse dar; für die Einstufung dieses Interesses als zwingend iSd § 30 Abs 2 VwGG bedürfte es nämlich des Hinzutretens weiterer Umstände, wie etwa der ...
§ 68 AVG
In Bezug auf die Rechtslage kann nur eine Änderung der maßgeblichen Rechtsvorschriften selbst bei der Frage, ob Identität der Sache gegeben ist, von Bedeutung sein, nicht aber eine bloße Änderung in der interpretativen Beurteilung eines Rechtsbegriffs oder einer Rechtsvorschrift bei ...
Die Onlineplattform YouTube lässt sich beim Hochladen von Videos mehr Rechte einräumen, als sie dritten Nutzern zugesteht. OGH: Zeitung darf Bilder nicht ohne zu fragen nutzen
§ 13 AVG, § 42 AVG
Eine früher eingetretene Präklusion ist auch bei nachträglicher Änderung des Bauplans gegeben, wenn durch den ausgewechselten Bauplan die Möglichkeit der Beeinträchtigung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte im Vergleich zu dem von der Kundmachung erfassten Bauplan nicht in einer die Partei ...
§ 30 VwGG
Einem Vollzug in diesem Verfahren ist nur die Geldstrafe zugänglich; sonstige Nachteile auf Grund eines allenfalls drohenden anderen Verfahrens können nicht Gegenstand von Vollstreckungsmaßnahmen auf Grund des angefochtenen Bescheides sein, diese können daher auch in diesem Verfahren nicht ...
§ 13 AVG
Bei Wesensänderung der Sache liegt ein neuer Antrag unter konkludenter Zurückziehung des ursprünglichen Antrages vor
Juristen drohen Systemverständnis zu verlieren, warnt Ex-VwGH-Präsident Jabloner
§ 25 Tir BauO 2001
Die Einwendung des Nachbarn, es werde aufgrund der verminderten Licht- und Sonneneinflüsse zu einer starken Wertminderung seiner Wohnung kommen, stellt kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht iSd § 25 Tir BauO 2001 dar
§ 13 AVG, § 42 AVG
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§ 30 VwGG, § 72 WRG
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§ 30 VwGG
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§ 68 AVG
In Bezug auf die Rechtslage kann nur eine Änderung der maßgeblichen Rechtsvorschriften selbst bei der Frage, ob Identität der Sache gegeben ist, von Bedeutung sein, nicht aber eine bloße Änderung in der interpretativen Beurteilung eines Rechtsbegriffs oder einer Rechtsvorschrift bei ...
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