§ 29 Tir BauO 2011, § 8 AVG
Da im Baubewilligungsverfahren dem Nachbarn im Hinblick auf die Nachbarrechte grundsätzlich Parteistellung eingeräumt ist, kommt ihm auch im Feststellungsverfahren Parteistellung zu
§ 8 AVG
Die Begriffe "Rechtsanspruch" und "rechtliches Interesse" gewinnen erst durch die jeweils zur Anwendung kommende Verwaltungsvorschrift einen konkreten Inhalt, wonach allein die Frage der Parteistellung beantwortet werden kann
§ 33 AVG, § 6 AVG, § 2 ZustG, § 26 VwGG, Art 133 B-VG
Wird eine Beschwerde oder eine Revision nicht beim VwGH, sondern bei einer dafür unzuständigen Behörde eingebracht und von dieser das Rechtsmittel iSd § 6 Abs 1 AVG an den VwGH weitergeleitet, so ist für die Beurteilung, wann die Beschwerde oder Revision an den VwGH erhoben wurde, dann, wenn ...
Lenkerin übersah Verkehrszeichen hinter mobilem Baucontainer. OGH urteilt: Baufirma zur Hälfte mit schuld an Kollision mit Auto, das von links kam
§ 47 VwGG, § 48 VwGG, § 21 VwGG
Das VwGG enthält keine Grundlage für die Aufhebung der Kostenentscheidung aus Gründen der finanziellen Lage der verpflichteten Partei
§§ 58 ff AVG
Gegenstand der Rechtskraft ist der Bescheidspruch selbst; nur er erlangt rechtliche Geltung (Verbindlichkeit) und legt dadurch die Grenzen der Rechtskraft fest
Bisher scheiterten alle Klagen gegen die Bank Austria; nun muss die erste Instanz den Vorwurf vorsätzlicher Täuschung prüfen
Hat eine Arbeitnehmerin nach der Karenz das Recht, in Teilzeit auf ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren, oder zählt das Interesse des Arbeitgebers, die „hervorragende“ Ersatzkraft zu behalten, mehr?
§ 29 Tir BauO 2011, § 8 AVG
Da im Baubewilligungsverfahren dem Nachbarn im Hinblick auf die Nachbarrechte grundsätzlich Parteistellung eingeräumt ist, kommt ihm auch im Feststellungsverfahren Parteistellung zu
§ 47 VwGG, § 48 VwGG, § 21 VwGG
Das VwGG enthält keine Grundlage für die Aufhebung der Kostenentscheidung aus Gründen der finanziellen Lage der verpflichteten Partei
§ 8 AVG
Die Begriffe "Rechtsanspruch" und "rechtliches Interesse" gewinnen erst durch die jeweils zur Anwendung kommende Verwaltungsvorschrift einen konkreten Inhalt, wonach allein die Frage der Parteistellung beantwortet werden kann
§§ 58 ff AVG
Gegenstand der Rechtskraft ist der Bescheidspruch selbst; nur er erlangt rechtliche Geltung (Verbindlichkeit) und legt dadurch die Grenzen der Rechtskraft fest
§ 33 AVG, § 6 AVG, § 2 ZustG, § 26 VwGG, Art 133 B-VG
Wird eine Beschwerde oder eine Revision nicht beim VwGH, sondern bei einer dafür unzuständigen Behörde eingebracht und von dieser das Rechtsmittel iSd § 6 Abs 1 AVG an den VwGH weitergeleitet, so ist für die Beurteilung, wann die Beschwerde oder Revision an den VwGH erhoben wurde, dann, wenn ...
Bisher scheiterten alle Klagen gegen die Bank Austria; nun muss die erste Instanz den Vorwurf vorsätzlicher Täuschung prüfen
Lenkerin übersah Verkehrszeichen hinter mobilem Baucontainer. OGH urteilt: Baufirma zur Hälfte mit schuld an Kollision mit Auto, das von links kam
Hat eine Arbeitnehmerin nach der Karenz das Recht, in Teilzeit auf ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren, oder zählt das Interesse des Arbeitgebers, die „hervorragende“ Ersatzkraft zu behalten, mehr?

