§§ 1295 ff ABGB
Es hieße die ärztliche Aufklärungsverpflichtung wesentlich zu überspannen, über die festgestellte Aufklärung hinaus auch noch eine weitere Aufklärung über die konkrete Bedeutung allfällig verwirklichter Operationsrisken auf das tägliche Leben des Klägers zu verlangen
§§ 1295 ff ABGB, § 228 ZPO
Da nach dem Vorbringen der Klägerin das Feststellungsbegehren zumindest hinsichtlich möglicher (noch nicht bekannter) künftiger Schäden und beim Schmerzengeld hinsichtlich nicht vorhersehbarer künftiger Schmerzen in Betracht kommt, kann das Klagebegehren nicht, jedenfalls nicht zur Gänze, ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 90 BVergG 2006, § 321 BVergG 2006
Eine Berichtigung der Ausschreibung ist nur insoweit zulässig, als es dadurch nicht zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung kommt; diesfalls wäre nämlich die Ausschreibung wegen Vorliegens zwingender Gründe zu widerrufen; durch die Berichtigung wird somit die Ausschreibung nicht zur ...
§§ 1295 ff ABGB
Bei Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter ist ein schutzwürdiges Interesse des Dritten zu verneinen, wenn dieser kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den den Schaden herbeiführenden Hauptleistungspflichtigen aus dem Vertrag ...
§§ 1295 ff ABGB
Der Umstand, dass gewisse (Dienst-)Leistungen ausgelagert werden, spricht nicht gegen die fachliche Eignung des Reinigungsunternehmens
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 13 Stmk BauG
Eine Gebäudefront eines Kellergeschosses, die zu mehr als 50 % unter dem natürlichen Gelände liegt, ist nicht iSd § 13 Abs 4 Stmk BauG 1995 als Geschoss anzurechnen und fällt nicht unter die Abstandsregelung nach § 13 Abs 2 Stmk BauG 1995
§§ 1295 ff ABGB
Es hieße die ärztliche Aufklärungsverpflichtung wesentlich zu überspannen, über die festgestellte Aufklärung hinaus auch noch eine weitere Aufklärung über die konkrete Bedeutung allfällig verwirklichter Operationsrisken auf das tägliche Leben des Klägers zu verlangen
§§ 1295 ff ABGB
Bei Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter ist ein schutzwürdiges Interesse des Dritten zu verneinen, wenn dieser kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den den Schaden herbeiführenden Hauptleistungspflichtigen aus dem Vertrag ...
§§ 1295 ff ABGB, § 228 ZPO
Da nach dem Vorbringen der Klägerin das Feststellungsbegehren zumindest hinsichtlich möglicher (noch nicht bekannter) künftiger Schäden und beim Schmerzengeld hinsichtlich nicht vorhersehbarer künftiger Schmerzen in Betracht kommt, kann das Klagebegehren nicht, jedenfalls nicht zur Gänze, ...
§§ 1295 ff ABGB
Der Umstand, dass gewisse (Dienst-)Leistungen ausgelagert werden, spricht nicht gegen die fachliche Eignung des Reinigungsunternehmens
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 90 BVergG 2006, § 321 BVergG 2006
Eine Berichtigung der Ausschreibung ist nur insoweit zulässig, als es dadurch nicht zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung kommt; diesfalls wäre nämlich die Ausschreibung wegen Vorliegens zwingender Gründe zu widerrufen; durch die Berichtigung wird somit die Ausschreibung nicht zur ...
§ 13 Stmk BauG
Eine Gebäudefront eines Kellergeschosses, die zu mehr als 50 % unter dem natürlichen Gelände liegt, ist nicht iSd § 13 Abs 4 Stmk BauG 1995 als Geschoss anzurechnen und fällt nicht unter die Abstandsregelung nach § 13 Abs 2 Stmk BauG 1995

