§ 134 StPO, § 140 StPO, § 173 StPO, § 174 StPO
Das in § 140 Abs 1 StPO für die in § 134 Z 5 StPO genannten Ergebnisse bestimmter Ermittlungsmaßnahmen normierte - auch im Rahmen der Begründung des der Festnahme oder Untersuchungshaft eines Beschuldigten zu Grunde liegenden Tatverdachts zu beachtende - Beweisverwertungsverbot hindert nicht, ...
§ 364 Abs 2 ABGB
Der von der Beklagten reklamierte Vergleich der bisherigen und der neuen Lärmsituation an Hand des sog (energie-)äquivalenten Dauerschallpegels (LA, eq), den sie erkennbar mit dem vom Erstgericht herangezogenen Gesamtbeurteilungspegel gleichsetzt, stellt im vorliegenden Fall kein taugliches Mittel ...
§ 3 MRG
Die Kelleraußenwände und die Bodenplatte des Hauses zählen zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft
§ 932 ABGB
Die sekundären Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung und Wandlung) kann der Übernehmer nach § 932 Abs 4 ABGB (ua) nur dann verlangen, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch ernsthaft und endgültig verweigert
§ 458 ABGB, § 523 ABGB, § 228 ZPO, § 138 EO
Der Pfandgläubiger kann schädigende Einwirkungen eines Dritten auf das Pfand mit einer dinglichen Klage abwehren, weil der aus § 458 ABGB sich ergebende Unterlassungsanspruch nicht aus dem Schuldverhältnis sondern dem dinglichen Pfandrecht entspringt; es kann Unterlassung und Wiederherstellung ...
§ 28 WEG 2002, § 30 WEG 2002, § 3 MRG
Dass eine sehr nachteilige Grundwasserentwicklung aus derzeitiger Sicht - wie für viele künftige Entwicklungen geradezu typisch - nur nicht definitiv ausgeschlossen werden kann, reicht allein für das Sanierungsbegehren nicht aus
§ 16 MRG
Das ist nur dann der Fall, wenn durch bauliche Maßnahmen Mietgegenstände gewonnen wurden, die bisher überhaupt nicht zur Verfügung standen, oder zur Verwendung als Wohnräume oder Geschäftsräume nicht geeignet waren; dieses Erfordernis wurde stets sehr restriktiv (iSv „völlig ...
§ 27 ZaDiG, § 41b VersVG
Die Beklagte als Versicherer unterliegt § 27 Abs 6 ZaDiG; ihre Geschäftspraxis, von Kunden im Fall der Überweisung von Versicherungsprämien mittels Zahlscheins ein gesondertes Entgelt zu verlangen, widerspricht dem Gesetz
§ 134 StPO, § 140 StPO, § 173 StPO, § 174 StPO
Das in § 140 Abs 1 StPO für die in § 134 Z 5 StPO genannten Ergebnisse bestimmter Ermittlungsmaßnahmen normierte - auch im Rahmen der Begründung des der Festnahme oder Untersuchungshaft eines Beschuldigten zu Grunde liegenden Tatverdachts zu beachtende - Beweisverwertungsverbot hindert nicht, ...
§ 458 ABGB, § 523 ABGB, § 228 ZPO, § 138 EO
Der Pfandgläubiger kann schädigende Einwirkungen eines Dritten auf das Pfand mit einer dinglichen Klage abwehren, weil der aus § 458 ABGB sich ergebende Unterlassungsanspruch nicht aus dem Schuldverhältnis sondern dem dinglichen Pfandrecht entspringt; es kann Unterlassung und Wiederherstellung ...
§ 364 Abs 2 ABGB
Der von der Beklagten reklamierte Vergleich der bisherigen und der neuen Lärmsituation an Hand des sog (energie-)äquivalenten Dauerschallpegels (LA, eq), den sie erkennbar mit dem vom Erstgericht herangezogenen Gesamtbeurteilungspegel gleichsetzt, stellt im vorliegenden Fall kein taugliches Mittel ...
§ 28 WEG 2002, § 30 WEG 2002, § 3 MRG
Dass eine sehr nachteilige Grundwasserentwicklung aus derzeitiger Sicht - wie für viele künftige Entwicklungen geradezu typisch - nur nicht definitiv ausgeschlossen werden kann, reicht allein für das Sanierungsbegehren nicht aus
§ 3 MRG
Die Kelleraußenwände und die Bodenplatte des Hauses zählen zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft
§ 16 MRG
Das ist nur dann der Fall, wenn durch bauliche Maßnahmen Mietgegenstände gewonnen wurden, die bisher überhaupt nicht zur Verfügung standen, oder zur Verwendung als Wohnräume oder Geschäftsräume nicht geeignet waren; dieses Erfordernis wurde stets sehr restriktiv (iSv „völlig ...
§ 932 ABGB
Die sekundären Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung und Wandlung) kann der Übernehmer nach § 932 Abs 4 ABGB (ua) nur dann verlangen, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch ernsthaft und endgültig verweigert
§ 27 ZaDiG, § 41b VersVG
Die Beklagte als Versicherer unterliegt § 27 Abs 6 ZaDiG; ihre Geschäftspraxis, von Kunden im Fall der Überweisung von Versicherungsprämien mittels Zahlscheins ein gesondertes Entgelt zu verlangen, widerspricht dem Gesetz

