§ 37 MRG, § 16 MRG, §§ 62 f AußStrG
Der Entscheidungsgegenstand in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG besteht nicht in einem Geldbetrag, sondern in einem Feststellungsbegehren; es besteht daher keine bindende Richtschnur für seine Bewertung
§ 228 ZPO, § 523 ABGB
Kann der Kläger mit einer Leistungsklage auf Unterlassung all das erreichen, was er mit der negativen Feststellungsklage bezweckt, fehlt ihm das rechtliche Interesse, wenn ihm mit der Unterlassungsklage ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, um sein Ziel zu erreichen
§§ 266 ff ZPO , § 27 ZPO
Allein durch die Nähe zum Beweis oder durch, wenn auch erhebliche, Beweisschwierigkeiten ist eine Verschiebung der Beweislast nicht gerechtfertigt
§ 24 HVertrG
Den Unternehmer trifft die Behauptungslast und Beweislast dafür, dass die ihm durch den Handelsvertreter geschaffenen Verdienstchancen im Einzelfall über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus keinen Bestand habe oder haben werden
§ 382 Z 8 EO, § 402 EO, § 528 ZPO, § 502 ZPO, § 505 ZPO
Regelungsverfügungen nach § 382 Z 8 lit c EO sind „familienrechtliche Angelegenheiten“ iSd § 502 Abs 5 ZPO; gegen sie ist der ao Revisionsrekurs ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zulässig
§ 226 ZPO, § 405 ZPO, § 235 ZPO
Ob ein Aliud oder ein Minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch
§ 2 EFZG, § 3 EFZG
Dass der tatsächliche Aufwand des Arbeitnehmers pauschal abgegolten wird, ändert am Charakter der Abgeltung als Aufwandsersatz nichts, sofern im Durchschnitt die konkreten Aufwendungen im Wesentlichen der Summe der Pauschale entsprechen bzw die Pauschalzahlungen nicht unrealistisch hoch angesetzt ...
§ 2 UWG
Wird durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen und ist die Unvollständigkeit geeignet, das Publikum in für den Kaufentschluss erheblicher Weise irrezuführen, so ist der Preisvergleich unzulässig
§ 37 MRG, § 16 MRG, §§ 62 f AußStrG
Der Entscheidungsgegenstand in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG besteht nicht in einem Geldbetrag, sondern in einem Feststellungsbegehren; es besteht daher keine bindende Richtschnur für seine Bewertung
§ 382 Z 8 EO, § 402 EO, § 528 ZPO, § 502 ZPO, § 505 ZPO
Regelungsverfügungen nach § 382 Z 8 lit c EO sind „familienrechtliche Angelegenheiten“ iSd § 502 Abs 5 ZPO; gegen sie ist der ao Revisionsrekurs ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zulässig
§ 228 ZPO, § 523 ABGB
Kann der Kläger mit einer Leistungsklage auf Unterlassung all das erreichen, was er mit der negativen Feststellungsklage bezweckt, fehlt ihm das rechtliche Interesse, wenn ihm mit der Unterlassungsklage ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, um sein Ziel zu erreichen
§ 226 ZPO, § 405 ZPO, § 235 ZPO
Ob ein Aliud oder ein Minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch
§§ 266 ff ZPO , § 27 ZPO
Allein durch die Nähe zum Beweis oder durch, wenn auch erhebliche, Beweisschwierigkeiten ist eine Verschiebung der Beweislast nicht gerechtfertigt
§ 2 EFZG, § 3 EFZG
Dass der tatsächliche Aufwand des Arbeitnehmers pauschal abgegolten wird, ändert am Charakter der Abgeltung als Aufwandsersatz nichts, sofern im Durchschnitt die konkreten Aufwendungen im Wesentlichen der Summe der Pauschale entsprechen bzw die Pauschalzahlungen nicht unrealistisch hoch angesetzt ...
§ 24 HVertrG
Den Unternehmer trifft die Behauptungslast und Beweislast dafür, dass die ihm durch den Handelsvertreter geschaffenen Verdienstchancen im Einzelfall über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus keinen Bestand habe oder haben werden
§ 2 UWG
Wird durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen und ist die Unvollständigkeit geeignet, das Publikum in für den Kaufentschluss erheblicher Weise irrezuführen, so ist der Preisvergleich unzulässig

