§ 1 AHG
Erstens muss die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen wurde, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezwecken, zweitens muss der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert sein und drittens muss zwischen dem entstandenen Schaden und dem vom Mitgliedstaat zu vertretenden ...
§ 1489 ABGB
Ausnahmsweise kann, sofern eine Verbesserung des Wissensstands nur so möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist, auch - nach einer gewissen Überlegungsfrist - die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Obliegenheit des Geschädigten angesehen werden
Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf davon ausgehen, dass dieser im besonderen Maß geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen und dass er alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte unternehmen wird, um die Verwirklichung des ihm bekannten Geschäftszwecks sicherzustellen; wenn die ...
Ursprüngliche Urheber müssen sich nicht mit diskriminierenden Aussagen in Verbindung bringen lassen
§ 1478 ABGB, § 1489 ABGB, § 266 ZPO
Allgemein gilt, dass die Behauptungs- und Beweislast für die die Verjährung begründenden Umstände denjenigen trifft, der die Verjährungseinrede erhebt
§§ 1295 ff ABGB, § 72 StPO, § 1489 ABGB
Wenngleich dies aus dem Wortlaut der StPO nicht eindeutig hervorgeht, ist doch davon auszugehen, dass der Einstellungsbeschluss gem § 72 Abs 3 letzter Satz StPO (auch) dem Beschuldigten zuzustellen ist; wegen der Möglichkeit einer Subsidiaranklage konnte der Kläger gegen den beklagten ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Bei geplanten Tarifänderungen muss kundenseitig neben bloßer Kündigung auch die unveränderte Fortführung des Vertrags möglich sein. Auch wenn der Regulator das anders sieht
§ 1 AHG
Erstens muss die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen wurde, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezwecken, zweitens muss der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert sein und drittens muss zwischen dem entstandenen Schaden und dem vom Mitgliedstaat zu vertretenden ...
§ 1478 ABGB, § 1489 ABGB, § 266 ZPO
Allgemein gilt, dass die Behauptungs- und Beweislast für die die Verjährung begründenden Umstände denjenigen trifft, der die Verjährungseinrede erhebt
§ 1489 ABGB
Ausnahmsweise kann, sofern eine Verbesserung des Wissensstands nur so möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist, auch - nach einer gewissen Überlegungsfrist - die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Obliegenheit des Geschädigten angesehen werden
§§ 1295 ff ABGB, § 72 StPO, § 1489 ABGB
Wenngleich dies aus dem Wortlaut der StPO nicht eindeutig hervorgeht, ist doch davon auszugehen, dass der Einstellungsbeschluss gem § 72 Abs 3 letzter Satz StPO (auch) dem Beschuldigten zuzustellen ist; wegen der Möglichkeit einer Subsidiaranklage konnte der Kläger gegen den beklagten ...
Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf davon ausgehen, dass dieser im besonderen Maß geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen und dass er alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte unternehmen wird, um die Verwirklichung des ihm bekannten Geschäftszwecks sicherzustellen; wenn die ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Ursprüngliche Urheber müssen sich nicht mit diskriminierenden Aussagen in Verbindung bringen lassen
Bei geplanten Tarifänderungen muss kundenseitig neben bloßer Kündigung auch die unveränderte Fortführung des Vertrags möglich sein. Auch wenn der Regulator das anders sieht

