Ein schmarotzerisches Ausbeuten besonderer Leistungen oder eine Ruf- oder Aufmerksamkeitsausnutzung von Kennzeichen setzt voraus, dass besondere Begleitumstände in Form eines unlauteren Verhaltens des beklagten Mitbewerbers hinzutreten
Das Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB ist ein Geldvermächtnis, auf das § 685 S 2 ABGB anzuwenden ist; die kurze Verjährungsfrist des § 1487a ABGB beginnt frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen
Grundbuchsperrende Wirkung gegenüber einer anderen Veräußerungsart entfaltet das verbücherte Vorkaufsrecht nur, wenn die Erweiterungsabrede im Hauptbuch eingetragen ist oder das Hauptbuch diesbezüglich zumindest auf die Urkundensammlung verweist
Eine allgemein formulierte Übernahme der „bestehenden Rechte und Lasten“ im schriftlichen Vertrag des Rechtsnachfolgers eines Wohnungseigentumsobjekts reichte aus, um der Schriftform nach § 19 Abs 2 WEG 1975 idF 3.
Ob „Finanzvergehen von Verbänden“ vom Gericht zu ahnden sind (§ 28a Abs 1 FinStrG), bestimmt sich nach § 53 FinStrG, wobei Gerichtszuständigkeit hinsichtlich des Verbandes kraft objektiver Konnexität (§ 53 Abs 4 FinStrG) ausscheidet, weil der Verband kein „vorsätzlich an der Tat ...
Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Nachbargrundes sind hinzunehmen, nicht aber Änderungen der natürlichen Gegebenheiten, wie etwa eine Veränderung der natürlichen (Wasser-)Abflussverhältnisse durch ein Bauwerk oder Änderung einer natürlichen Regenabflusssituation
Die Löschung der Streitanmerkung kann in analoger Anwendung des § 65 Abs 1 GBG auch ohne urkundlichen Nachweis einer Rückziehung oder Abweisung der Klage bewilligt werden, wenn die Liegenschaft nunmehr im Alleineigentum steht
Die Kosten einer Legionellen-Prophylaxe in Form einer mikrobiologischen Untersuchung von Kaltwasser sind weder als Wassergebühren oder Kosten der Überprüfung der Wasserleitungen iSd § 21 Abs 1 Z 1 MRG noch als Schädlingsbekämpfungskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu werten; derartige Kosten sind ...
Ein schmarotzerisches Ausbeuten besonderer Leistungen oder eine Ruf- oder Aufmerksamkeitsausnutzung von Kennzeichen setzt voraus, dass besondere Begleitumstände in Form eines unlauteren Verhaltens des beklagten Mitbewerbers hinzutreten
Ob „Finanzvergehen von Verbänden“ vom Gericht zu ahnden sind (§ 28a Abs 1 FinStrG), bestimmt sich nach § 53 FinStrG, wobei Gerichtszuständigkeit hinsichtlich des Verbandes kraft objektiver Konnexität (§ 53 Abs 4 FinStrG) ausscheidet, weil der Verband kein „vorsätzlich an der Tat ...
Das Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB ist ein Geldvermächtnis, auf das § 685 S 2 ABGB anzuwenden ist; die kurze Verjährungsfrist des § 1487a ABGB beginnt frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen
Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Nachbargrundes sind hinzunehmen, nicht aber Änderungen der natürlichen Gegebenheiten, wie etwa eine Veränderung der natürlichen (Wasser-)Abflussverhältnisse durch ein Bauwerk oder Änderung einer natürlichen Regenabflusssituation
Grundbuchsperrende Wirkung gegenüber einer anderen Veräußerungsart entfaltet das verbücherte Vorkaufsrecht nur, wenn die Erweiterungsabrede im Hauptbuch eingetragen ist oder das Hauptbuch diesbezüglich zumindest auf die Urkundensammlung verweist
Die Löschung der Streitanmerkung kann in analoger Anwendung des § 65 Abs 1 GBG auch ohne urkundlichen Nachweis einer Rückziehung oder Abweisung der Klage bewilligt werden, wenn die Liegenschaft nunmehr im Alleineigentum steht
Eine allgemein formulierte Übernahme der „bestehenden Rechte und Lasten“ im schriftlichen Vertrag des Rechtsnachfolgers eines Wohnungseigentumsobjekts reichte aus, um der Schriftform nach § 19 Abs 2 WEG 1975 idF 3.
Die Kosten einer Legionellen-Prophylaxe in Form einer mikrobiologischen Untersuchung von Kaltwasser sind weder als Wassergebühren oder Kosten der Überprüfung der Wasserleitungen iSd § 21 Abs 1 Z 1 MRG noch als Schädlingsbekämpfungskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu werten; derartige Kosten sind ...

