Niederlage für die Salzburger Festspiele in Verfahren um Vergabe eines Druckauftrags: Gericht verhängte 10.000 € Buße. Die Festspiele gehen nun in die Gegenoffensive
§ 35 EO, § 140 ABGB aF, § 231 ABGB
Wurde im Zuge eines Exekutionsverfahrens eine Oppositionsklage erhoben, so kann nicht später zusätzlich eine auf einen neuen Rechtsgrund gestützte Feststellungsklage eingebracht werden, weil damit die Eventualmaxime umgangen würde; nichts anderes gilt für einen im Außerstreitverfahren ...
§ 12 GlBG
Im Allgemeinen ist bei der Entschädigung für erlittene Diskriminierung insbesondere auf deren Dauer und die Erheblichkeit der Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen; die Höhe der Entschädigung für die erlittene psychische Beeinträchtigung ist nach § 12 Abs 14 GlBG so zu bemessen, dass diese ...
§ 277 UGB, § 24 FBG
Insolvenzverwaltern steht es zu, sich eines Steuerberaters zu bedienen, es sei denn, sie sind selbst Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder; diese Grundsätze gelten auch für Liquidatoren
§ 220 ZPO, § 86 ZPO, § 22 AußStrG
Da die Rechtsmittelschrift des Antragstellers neuerlich entgegen § 86 ZPO beleidigende Ausfälle enthält, ist auch dies mit einer angemessenen Ordnungsstrafe zu sanktionieren, die gegenüber der vorigen höher ausfallen muss, um dem Antragsteller vor Augen zu führen, dass sein Fehlverhalten nicht ...
§ 15 AußStrG, § 16 AußStrG, § 31 AußStrG, § 386 ZPO, Art 6 EMRK
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn sich die Partei zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens, sei es auch in einer nach der Beweisaufnahme stattfindenden Verhandlung, äußern konnte
§ 27 AngG
Die Beurteilung, dass dem Beklagten die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar war, weil die Klägerin einen nicht unbeträchtlichen Geldbetrag ohne betrieblichen Zusammenhang behoben und dem Betrieb dadurch die finanziellen Mittel bis zur Ausschöpfung des Kreditrahmens entzogen hatte, ist ...
§ 2 StGB, § 146 StGB
Ob das Verschweigen maßgeblicher Umstände ein Tun oder ein Unterlassen ist, hängt von der Einbettung des Verschweigens in das Gesamtverhalten ab
Niederlage für die Salzburger Festspiele in Verfahren um Vergabe eines Druckauftrags: Gericht verhängte 10.000 € Buße. Die Festspiele gehen nun in die Gegenoffensive
§ 220 ZPO, § 86 ZPO, § 22 AußStrG
Da die Rechtsmittelschrift des Antragstellers neuerlich entgegen § 86 ZPO beleidigende Ausfälle enthält, ist auch dies mit einer angemessenen Ordnungsstrafe zu sanktionieren, die gegenüber der vorigen höher ausfallen muss, um dem Antragsteller vor Augen zu führen, dass sein Fehlverhalten nicht ...
§ 35 EO, § 140 ABGB aF, § 231 ABGB
Wurde im Zuge eines Exekutionsverfahrens eine Oppositionsklage erhoben, so kann nicht später zusätzlich eine auf einen neuen Rechtsgrund gestützte Feststellungsklage eingebracht werden, weil damit die Eventualmaxime umgangen würde; nichts anderes gilt für einen im Außerstreitverfahren ...
§ 15 AußStrG, § 16 AußStrG, § 31 AußStrG, § 386 ZPO, Art 6 EMRK
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn sich die Partei zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens, sei es auch in einer nach der Beweisaufnahme stattfindenden Verhandlung, äußern konnte
§ 12 GlBG
Im Allgemeinen ist bei der Entschädigung für erlittene Diskriminierung insbesondere auf deren Dauer und die Erheblichkeit der Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen; die Höhe der Entschädigung für die erlittene psychische Beeinträchtigung ist nach § 12 Abs 14 GlBG so zu bemessen, dass diese ...
§ 27 AngG
Die Beurteilung, dass dem Beklagten die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar war, weil die Klägerin einen nicht unbeträchtlichen Geldbetrag ohne betrieblichen Zusammenhang behoben und dem Betrieb dadurch die finanziellen Mittel bis zur Ausschöpfung des Kreditrahmens entzogen hatte, ist ...
§ 277 UGB, § 24 FBG
Insolvenzverwaltern steht es zu, sich eines Steuerberaters zu bedienen, es sei denn, sie sind selbst Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder; diese Grundsätze gelten auch für Liquidatoren
§ 2 StGB, § 146 StGB
Ob das Verschweigen maßgeblicher Umstände ein Tun oder ein Unterlassen ist, hängt von der Einbettung des Verschweigens in das Gesamtverhalten ab

