§ 8 BEinstG, § 14 BEinstG
Die nach Ablauf von sechs Monaten des Dienstverhältnisses ohne Zustimmung des Behindertenausschusses ausgesprochene Kündigung der Klägerin, deren Stellung als begünstigte Behinderte iSd BEinstG erst während des Dienstverhältnisses festgestellt wurde, ist unwirksam; es kommt auf die ...
§ 21 PSG
Da der Beirat Organ der Stiftung ist, besteht diesem gegenüber keine Verschwiegenheitspflicht des Stiftungsprüfers; dieser muss daher dem Beirat verlangte Auskünfte geben, was gegebenenfalls auch die Einsicht in „Arbeitspapiere“ umfasst
§ 23 PSG, § 14 PSG, § 15 PSG, § 22 PSG
Die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 Satz 2 PSG ist auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat analog anzuwenden
§§ 472 ff ABGB, §§ 1452 ff ABGB
Das Begehen eines Alpsweges stellt keine Besitzausübung dar, weil es das Ausmaß einer jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs zustehenden Nutzung nicht überschreitet
§ 21 PSG
Die Fragestellung, ob die Werthaltigkeit einer Beteiligung zu prüfen ist, lässt sich nicht generell beantworten, vielmehr ist dies im Einzelfall anhand der allgemeinen Prüfkriterien der § 21 PSG iVm §§ 269, 273, 274 UGB zu beurteilen
§ 21 PSG, § 273 UGB, § 31 PSG
Dem in einem Fachgutachten vorgeschlagenen Muster einer Vollständigkeitserklärung kommt keine gesetzliche Verbindlichkeit zu
§ 281 Abs 1 Z 5 StPO
Eine gesetzmäßig ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde hat von dem im Urteil festgestellten Sachverhalt auszugehen
§ 12 MRG, § 12a MRG
Es entspricht hA, dass ein vertragliches Weitergaberecht im Zweifel durch einmalige Ausnützung konsumiert wird und nicht auf den Nachmann übergeht
§ 8 BEinstG, § 14 BEinstG
Die nach Ablauf von sechs Monaten des Dienstverhältnisses ohne Zustimmung des Behindertenausschusses ausgesprochene Kündigung der Klägerin, deren Stellung als begünstigte Behinderte iSd BEinstG erst während des Dienstverhältnisses festgestellt wurde, ist unwirksam; es kommt auf die ...
§ 21 PSG
Die Fragestellung, ob die Werthaltigkeit einer Beteiligung zu prüfen ist, lässt sich nicht generell beantworten, vielmehr ist dies im Einzelfall anhand der allgemeinen Prüfkriterien der § 21 PSG iVm §§ 269, 273, 274 UGB zu beurteilen
§ 21 PSG
Da der Beirat Organ der Stiftung ist, besteht diesem gegenüber keine Verschwiegenheitspflicht des Stiftungsprüfers; dieser muss daher dem Beirat verlangte Auskünfte geben, was gegebenenfalls auch die Einsicht in „Arbeitspapiere“ umfasst
§ 21 PSG, § 273 UGB, § 31 PSG
Dem in einem Fachgutachten vorgeschlagenen Muster einer Vollständigkeitserklärung kommt keine gesetzliche Verbindlichkeit zu
§ 23 PSG, § 14 PSG, § 15 PSG, § 22 PSG
Die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 Satz 2 PSG ist auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat analog anzuwenden
§ 281 Abs 1 Z 5 StPO
Eine gesetzmäßig ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde hat von dem im Urteil festgestellten Sachverhalt auszugehen
§§ 472 ff ABGB, §§ 1452 ff ABGB
Das Begehen eines Alpsweges stellt keine Besitzausübung dar, weil es das Ausmaß einer jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs zustehenden Nutzung nicht überschreitet
§ 12 MRG, § 12a MRG
Es entspricht hA, dass ein vertragliches Weitergaberecht im Zweifel durch einmalige Ausnützung konsumiert wird und nicht auf den Nachmann übergeht

