§ 94 ABGB
Von der Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht abzugsfähig sind Einzahlungen in eine betriebliche Vorsorgekasse oder der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten zur Erlangung einer höheren Pension, weil diese Zahlungen Zwecken der Vermögensbildung dienen
§§ 825 ff ABGB, § 523 ABGB
Jeder Miteigentümer ist (auch wenn er nur die Minderheit der Anteile repräsentiert) berechtigt, eigenmächtige Eingriffe (auch eines anderen Miteigentümers) in das gemeinsame Eigentum mit der Eigentumsfreiheitsklage gegen den Störer abzuwehren, sofern er sich nicht in Widerspruch zu den übrigen ...
Art 7.10.5. AHVB, Art 7.10.4. AHVB
Die Wärmepumpen gehören nach der Verkehrsanschauung zum Betrieb der Heizungsanlage und sind damit iSd AHVB Teile einer unbeweglichen Sache
§§ 922 ff ABGB
Beim Erwerb eines Baugrundstücks ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden; für die Möglichkeit des Bauens nach einem bestimmten Plan oder zu einer bestimmten Zeit ist grundsätzlich nicht Gewähr zu leisten
§§ 1090 ff ABGB, MRG
Das Fehlen einzelner Betriebsgrundlagen lässt nicht darauf schließen, dass Miete und nicht Pacht vorliegt, wenn nur die übrigen Betriebsgrundlagen vom Bestandgeber beigestellt wurden und das lebende Unternehmen als rechtliche und wirtschaftliche Einheit fortbesteht; das wesentlichste ...
§ 176 Abs 5 VersVG, § 176 Abs 6 VersVG, § 879 Abs 3 ABGB, § 30 Abs 1 erster Satz MaklerG
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Rückkaufswert und Provision besteht im Nettopolizzensystem nicht; die Vereinbarung der Sicherungszession in Punkt 5. der Vermittlungsgebührenvereinbarung ist daher nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB; der Gesetzgeber wollte in § 176 Abs 5 ...
§ 871 ABGB, § 872 ABGB, § 870 ABGB
Eine Anfechtung bzw Anpassung wegen gemeinsamen Irrtums ist mit der Behauptung, (arglistig) getäuscht worden zu sein, begrifflich unvereinbar
§ 1489 ABGB, §§ 1295 ff ABGB
Die bloße Möglichkeit der Kenntnis genügt grundsätzlich ebenso wenig wie die bloße Möglichkeit der Ermittlung einschlägiger Tatsachen; kennen müssen reicht daher grundsätzlich nicht aus; es wird als entscheidend angesehen, ob und wann sich die Medieninformation derart verdichtet hatte, dass ...
§ 94 ABGB
Von der Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich nicht abzugsfähig sind Einzahlungen in eine betriebliche Vorsorgekasse oder der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten zur Erlangung einer höheren Pension, weil diese Zahlungen Zwecken der Vermögensbildung dienen
§§ 1090 ff ABGB, MRG
Das Fehlen einzelner Betriebsgrundlagen lässt nicht darauf schließen, dass Miete und nicht Pacht vorliegt, wenn nur die übrigen Betriebsgrundlagen vom Bestandgeber beigestellt wurden und das lebende Unternehmen als rechtliche und wirtschaftliche Einheit fortbesteht; das wesentlichste ...
§§ 825 ff ABGB, § 523 ABGB
Jeder Miteigentümer ist (auch wenn er nur die Minderheit der Anteile repräsentiert) berechtigt, eigenmächtige Eingriffe (auch eines anderen Miteigentümers) in das gemeinsame Eigentum mit der Eigentumsfreiheitsklage gegen den Störer abzuwehren, sofern er sich nicht in Widerspruch zu den übrigen ...
§ 176 Abs 5 VersVG, § 176 Abs 6 VersVG, § 879 Abs 3 ABGB, § 30 Abs 1 erster Satz MaklerG
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Rückkaufswert und Provision besteht im Nettopolizzensystem nicht; die Vereinbarung der Sicherungszession in Punkt 5. der Vermittlungsgebührenvereinbarung ist daher nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB; der Gesetzgeber wollte in § 176 Abs 5 ...
Art 7.10.5. AHVB, Art 7.10.4. AHVB
Die Wärmepumpen gehören nach der Verkehrsanschauung zum Betrieb der Heizungsanlage und sind damit iSd AHVB Teile einer unbeweglichen Sache
§ 871 ABGB, § 872 ABGB, § 870 ABGB
Eine Anfechtung bzw Anpassung wegen gemeinsamen Irrtums ist mit der Behauptung, (arglistig) getäuscht worden zu sein, begrifflich unvereinbar
§§ 922 ff ABGB
Beim Erwerb eines Baugrundstücks ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden; für die Möglichkeit des Bauens nach einem bestimmten Plan oder zu einer bestimmten Zeit ist grundsätzlich nicht Gewähr zu leisten
§ 1489 ABGB, §§ 1295 ff ABGB
Die bloße Möglichkeit der Kenntnis genügt grundsätzlich ebenso wenig wie die bloße Möglichkeit der Ermittlung einschlägiger Tatsachen; kennen müssen reicht daher grundsätzlich nicht aus; es wird als entscheidend angesehen, ob und wann sich die Medieninformation derart verdichtet hatte, dass ...

