§ 41 GmbHG,, § 36 GmbHG, § 35 GmbHG, § 39 GmbHG, § 47 dGmbHG, § 222 UGB, § 69 Abs 4 IO
Das Stimmrechtsverbot des § 39 Abs 4 GmbHG kommt bei der Abstimmung über die Entlastung eines Mitgeschäftsführers nur dann nicht zum Tragen, wenn ausnahmsweise nicht einmal eine Billigung des Verhaltens des betreffenden Gesellschafter-Geschäftsführers durch den abstimmenden Mitgesellschafter ...
§ 38 StPO
Der Wohnsitzwechsel der Angeklagten allein stellt keinen Delegierungsgrund dar
§ 1488 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Für den Beginn der Verjährung nach § 1488 ABGB kommt es nur auf die (objektive) Möglichkeit der Rechtsausübung an; erforderlich ist aber, dass der Dienstbarkeitsberechtigte das Hindernis, das die Ausübung seiner Dienstbarkeit unmöglich macht oder doch beeinträchtigt, bei gewöhnlicher ...
§ 94 ABGB, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Die Klägerin hat das Ausmaß ihrer Teilzeitbeschäftigung ungeachtet der Betreuung ihrer - mittlerweile 17 und 13 Jahre alten Kinder - auf 30 Wochenstunden ausgedehnt und erzielt eine überkollektivvertragliche Entlohnung – darüber hinausgehende Anspannung verneint
§ 144 StGB, § 145 StGB
Die Drohung, der Täter werde dem Opfer „alle Knochen brechen, bis es tot ist“, ist nicht per se eine gefährliche Drohung, sondern erfordert nähere Feststellungen zu seinem Bedeutungsinhalt
§ 435 ABGB, § 10 UHG
Die Ersichtlichmachung nach § 10 Abs 1a UHG (vormals § 19 Abs 1 UHG) setzt zwar die Urkundenhinterlegung als sachenrechtlichen Modus für den Rechtserwerb an einem Bauwerk voraus, sie wirkt aber in keiner Weise rechtsbegründend und ist für die rechtliche Beurteilung des Bauwerks belanglos
§ 97 ABGB
Auch die mittelbare Verfügungsbefugnis des anderen Ehegatten im Rahmen einer Gesellschaft, in der ihm (bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise) aufgrund seiner organschaftlichen Stellung ein beherrschender Einfluss zusteht, genügt für die Annahme einer Verfügungsberechtigung über die ...
§ 94 ABGB, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Die Wohnkostenersparnis ist - abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls - nur im angemessenen Umfang anzurechnen, weil dem Unterhaltsberechtigten, der ja von der Wohnung allein nicht leben kann, stets ein in Geld zu bemessender Unterhalt zukommen muss
§ 41 GmbHG,, § 36 GmbHG, § 35 GmbHG, § 39 GmbHG, § 47 dGmbHG, § 222 UGB, § 69 Abs 4 IO
Das Stimmrechtsverbot des § 39 Abs 4 GmbHG kommt bei der Abstimmung über die Entlastung eines Mitgeschäftsführers nur dann nicht zum Tragen, wenn ausnahmsweise nicht einmal eine Billigung des Verhaltens des betreffenden Gesellschafter-Geschäftsführers durch den abstimmenden Mitgesellschafter ...
§ 144 StGB, § 145 StGB
Die Drohung, der Täter werde dem Opfer „alle Knochen brechen, bis es tot ist“, ist nicht per se eine gefährliche Drohung, sondern erfordert nähere Feststellungen zu seinem Bedeutungsinhalt
§ 38 StPO
Der Wohnsitzwechsel der Angeklagten allein stellt keinen Delegierungsgrund dar
§ 435 ABGB, § 10 UHG
Die Ersichtlichmachung nach § 10 Abs 1a UHG (vormals § 19 Abs 1 UHG) setzt zwar die Urkundenhinterlegung als sachenrechtlichen Modus für den Rechtserwerb an einem Bauwerk voraus, sie wirkt aber in keiner Weise rechtsbegründend und ist für die rechtliche Beurteilung des Bauwerks belanglos
§ 1488 ABGB, §§ 472 ff ABGB
Für den Beginn der Verjährung nach § 1488 ABGB kommt es nur auf die (objektive) Möglichkeit der Rechtsausübung an; erforderlich ist aber, dass der Dienstbarkeitsberechtigte das Hindernis, das die Ausübung seiner Dienstbarkeit unmöglich macht oder doch beeinträchtigt, bei gewöhnlicher ...
§ 97 ABGB
Auch die mittelbare Verfügungsbefugnis des anderen Ehegatten im Rahmen einer Gesellschaft, in der ihm (bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise) aufgrund seiner organschaftlichen Stellung ein beherrschender Einfluss zusteht, genügt für die Annahme einer Verfügungsberechtigung über die ...
§ 94 ABGB, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Die Klägerin hat das Ausmaß ihrer Teilzeitbeschäftigung ungeachtet der Betreuung ihrer - mittlerweile 17 und 13 Jahre alten Kinder - auf 30 Wochenstunden ausgedehnt und erzielt eine überkollektivvertragliche Entlohnung – darüber hinausgehende Anspannung verneint
§ 94 ABGB, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Die Wohnkostenersparnis ist - abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls - nur im angemessenen Umfang anzurechnen, weil dem Unterhaltsberechtigten, der ja von der Wohnung allein nicht leben kann, stets ein in Geld zu bemessender Unterhalt zukommen muss

