§ 1415 ABGB, § 1416 ABGB, § 35 EO
Die exekutive Betreibung einer titulierten Teilforderung verschafft diesem Schuldposten jedenfalls nach § 1416 ABGB den Vorrang gegenüber anderen, nur fälligen und/oder außergerichtlich eingeforderten Schuldposten; nach der Titelschaffung und nach der Einleitung der Zwangsvollstreckung ...
§ 880a ABGB, §§ 1392 ff ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Besteht zwischen dem Auftraggeber einer Bankgarantie und dem Zessionar der Garantierechte kein Vertragsverhältnis und bestehen auch keine Schutzwirkungen zu Gunsten des Garantieauftraggebers, können Unterlassungsansprüche des Garantieauftraggebers gegen den Zessionar nur darauf gestützt werden, ...
§ 23b Abs 3 WAG 1996, § 23b Abs 2 Satz 3 WAG 1996, § 16 Abs 2 EKHG, § 156 Abs 3 VersVG, § 336 ASVG
Allgemein gilt das Prioritätsprinzip, wonach diejenigen, die exekutiv zuerst auf ein beschränktes Vermögen greifen, voll befriedigt werden, wohingegen diejenigen, die ihren Anspruch erst später, wenn der Haftungsfonds erschöpft ist, durchsetzen wollen, leer ausgehen
§§ 1295 ff ABGB, § 1323 ABGB, § 228 ZPO
Ein Feststellungsinteresse kann auch aus der Untunlichkeit der Naturalrestitution wegen der Beteiligung Dritter resultieren
§ 869 ABGB, § 863 ABGB, § 914 ABGB, § 878 ABGB
Ohne Bedeutung ist, dass der Vertragspartner bei gehöriger Aufmerksamkeit einen geheimen Vorbehalt erkennen konnte, weil eine Nachforschungspflicht in dieser Richtung nicht besteht
§ 880a ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Der Einwand, der Kläger habe nur eine Forderung, zu deren Sicherung die Bankgarantie nicht erstellt worden sei, ist ein Einwand aus dem Valutaverhältnis, den die Beklagte im Hinblick auf die Abstraktheit der Bankgarantie nicht erheben kann; es entspricht hRsp, dass dem Begünstigten, der sich aus ...
§§ 22 ff BWG, § 22 Abs 1 BWG, § 23 BWG, RL 2006/48/EG
Schlagworte: Bestandsgefährdung eines Kreditinstituts, Kreditvergabe trotz fehlender Eigenmittel, Schutzzweck der Norm
Die §§ 22 ff BWG dienen dem Gläubigerschutz und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen; sie stellen kein Schutzgesetz zugunsten des Kreditinstituts dar
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 1415 ABGB, § 1416 ABGB, § 35 EO
Die exekutive Betreibung einer titulierten Teilforderung verschafft diesem Schuldposten jedenfalls nach § 1416 ABGB den Vorrang gegenüber anderen, nur fälligen und/oder außergerichtlich eingeforderten Schuldposten; nach der Titelschaffung und nach der Einleitung der Zwangsvollstreckung ...
§ 869 ABGB, § 863 ABGB, § 914 ABGB, § 878 ABGB
Ohne Bedeutung ist, dass der Vertragspartner bei gehöriger Aufmerksamkeit einen geheimen Vorbehalt erkennen konnte, weil eine Nachforschungspflicht in dieser Richtung nicht besteht
§ 880a ABGB, §§ 1392 ff ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Besteht zwischen dem Auftraggeber einer Bankgarantie und dem Zessionar der Garantierechte kein Vertragsverhältnis und bestehen auch keine Schutzwirkungen zu Gunsten des Garantieauftraggebers, können Unterlassungsansprüche des Garantieauftraggebers gegen den Zessionar nur darauf gestützt werden, ...
§ 880a ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Der Einwand, der Kläger habe nur eine Forderung, zu deren Sicherung die Bankgarantie nicht erstellt worden sei, ist ein Einwand aus dem Valutaverhältnis, den die Beklagte im Hinblick auf die Abstraktheit der Bankgarantie nicht erheben kann; es entspricht hRsp, dass dem Begünstigten, der sich aus ...
§ 23b Abs 3 WAG 1996, § 23b Abs 2 Satz 3 WAG 1996, § 16 Abs 2 EKHG, § 156 Abs 3 VersVG, § 336 ASVG
Allgemein gilt das Prioritätsprinzip, wonach diejenigen, die exekutiv zuerst auf ein beschränktes Vermögen greifen, voll befriedigt werden, wohingegen diejenigen, die ihren Anspruch erst später, wenn der Haftungsfonds erschöpft ist, durchsetzen wollen, leer ausgehen
§§ 22 ff BWG, § 22 Abs 1 BWG, § 23 BWG, RL 2006/48/EG
Schlagworte: Bestandsgefährdung eines Kreditinstituts, Kreditvergabe trotz fehlender Eigenmittel, Schutzzweck der Norm
Die §§ 22 ff BWG dienen dem Gläubigerschutz und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen; sie stellen kein Schutzgesetz zugunsten des Kreditinstituts dar
§§ 1295 ff ABGB, § 1323 ABGB, § 228 ZPO
Ein Feststellungsinteresse kann auch aus der Untunlichkeit der Naturalrestitution wegen der Beteiligung Dritter resultieren
Insolvenzverfahren der letzten Woche

