Die Entscheidung über die Herabsetzung des Streitwerts samt Abtretung der Rechtssache an das BG ist eine Entscheidung über die sachliche Unzuständigkeit und den Anfechtungsbeschränkungen des § 45 JN unterworfen
Bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen des § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV sind echte Ruhepausen zumindest in dem Umfang, in dem sie weder gesetzlich als Arbeitszeiten gelten noch in die Arbeitszeit einzurechnen sind, nicht als Zeiten einer Tätigkeit zu berücksichtigen
Die „non-compliance“ des einwilligungsunfähigen Patienten sollte nur dann zuungunsten einer medizinisch indizierten Behandlung den Ausschlag geben, wenn der mit dieser Behandlung verbundene Nutzen (Aussicht auf Heilung oder zumindest auf Verminderung des Leidens des Patienten) die zu ...
Für eine Geschäftsführung ohne Auftrag ist wesentlich, dass die Geschäftsführung eigenmächtig erfolgt; dies ist nicht der Fall, wenn der Pflegende bei der Pflege nicht eigenmächtig, sondern vielmehr (zumindest konkludent) im Einvernehmen mit dem Gepflegten handelte
Bei auf Kartellverstöße gestützten Schadenersatzansprüchen verlangt die Schadensberechnung die Behauptung der „historischen“ vom Kläger bezahlten Preise
An Finanzvergehen nach § 33 FinStrG kann sich auch jemand iSd § 11 FinStrG beteiligen, den diesbezüglich (persönlich) keine abgabenrechtliche Pflicht trifft; § 33 FinStrG umschreibt Allgemeindelikte, die als solche keine besondere Subjektqualität erfordern
Es ist nicht die Bemessungsgrundlage um die gesamte statistische Kaufkraftdifferenz zu verringern, sondern die Erheblichkeitsschwelle zu berücksichtigen
Es wäre sachwidrig, den Beginn der kurzen Verjährungsfrist für den subsidiären Haftungsanspruch gegen den Beschenkten früher anzusetzen als jenen für den Hauptanspruch gegen die Verlassenschaft bzw den Erben
Die Entscheidung über die Herabsetzung des Streitwerts samt Abtretung der Rechtssache an das BG ist eine Entscheidung über die sachliche Unzuständigkeit und den Anfechtungsbeschränkungen des § 45 JN unterworfen
Bei auf Kartellverstöße gestützten Schadenersatzansprüchen verlangt die Schadensberechnung die Behauptung der „historischen“ vom Kläger bezahlten Preise
Bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen des § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV sind echte Ruhepausen zumindest in dem Umfang, in dem sie weder gesetzlich als Arbeitszeiten gelten noch in die Arbeitszeit einzurechnen sind, nicht als Zeiten einer Tätigkeit zu berücksichtigen
An Finanzvergehen nach § 33 FinStrG kann sich auch jemand iSd § 11 FinStrG beteiligen, den diesbezüglich (persönlich) keine abgabenrechtliche Pflicht trifft; § 33 FinStrG umschreibt Allgemeindelikte, die als solche keine besondere Subjektqualität erfordern
Die „non-compliance“ des einwilligungsunfähigen Patienten sollte nur dann zuungunsten einer medizinisch indizierten Behandlung den Ausschlag geben, wenn der mit dieser Behandlung verbundene Nutzen (Aussicht auf Heilung oder zumindest auf Verminderung des Leidens des Patienten) die zu ...
Es ist nicht die Bemessungsgrundlage um die gesamte statistische Kaufkraftdifferenz zu verringern, sondern die Erheblichkeitsschwelle zu berücksichtigen
Für eine Geschäftsführung ohne Auftrag ist wesentlich, dass die Geschäftsführung eigenmächtig erfolgt; dies ist nicht der Fall, wenn der Pflegende bei der Pflege nicht eigenmächtig, sondern vielmehr (zumindest konkludent) im Einvernehmen mit dem Gepflegten handelte
Es wäre sachwidrig, den Beginn der kurzen Verjährungsfrist für den subsidiären Haftungsanspruch gegen den Beschenkten früher anzusetzen als jenen für den Hauptanspruch gegen die Verlassenschaft bzw den Erben

