Beruht der Schaden auf einem „so krassen Verschulden“, dass die krass grobe Fahrlässigkeit im Ergebnis dem (bedingten) Vorsatz gleichzustellen ist, so fällt er nicht unter Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung
Ein bestimmter Vorfall kann auch ungeachtet dessen, dass er nicht zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat, als "bestimmte Tatsache" iSd § 12 Abs 1 WaffG im Rahmen der Gefährdungsprognose herangezogen werden
Ob dem Nachbarn Parteistellung in dem bezogenen Bauverfahren zukam, ist nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides geltenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen
Weder der Umstand, dass einem vom Antragsteller gestellten Antrag nicht stattgegeben wird, noch ein allfälliger Irrtum des Antragstellers über die Rsp des VwGH stellt ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar
Verhaltenspflichten, die sich aus dem Schutz des Eltern-Kind-Verhältnisses ergeben, schützen auch den anderen Elternteil; deren schuldhafte Verletzung kann daher zu Schadenersatzansprüchen führen; dies gilt insbesondere auch in Bezug auf Verfahrenskosten, wie etwa Reisekosten, Anwaltskosten und ...
Ein Anspruch des Nachbarn auf Gewährung der von ihm beantragten Akteneinsicht bzw auf Zuerkennung der Parteistellung im Bauverfahren setzt voraus, dass ihm zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über seine Anträge nach wie vor Parteistellung in den bezughabenden Bauverfahren zukommt
Die behauptete unrichtige Rechtsanwendung durch den VwGH stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Beruht der Schaden auf einem „so krassen Verschulden“, dass die krass grobe Fahrlässigkeit im Ergebnis dem (bedingten) Vorsatz gleichzustellen ist, so fällt er nicht unter Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung
Verhaltenspflichten, die sich aus dem Schutz des Eltern-Kind-Verhältnisses ergeben, schützen auch den anderen Elternteil; deren schuldhafte Verletzung kann daher zu Schadenersatzansprüchen führen; dies gilt insbesondere auch in Bezug auf Verfahrenskosten, wie etwa Reisekosten, Anwaltskosten und ...
Ein bestimmter Vorfall kann auch ungeachtet dessen, dass er nicht zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat, als "bestimmte Tatsache" iSd § 12 Abs 1 WaffG im Rahmen der Gefährdungsprognose herangezogen werden
Ein Anspruch des Nachbarn auf Gewährung der von ihm beantragten Akteneinsicht bzw auf Zuerkennung der Parteistellung im Bauverfahren setzt voraus, dass ihm zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über seine Anträge nach wie vor Parteistellung in den bezughabenden Bauverfahren zukommt
Ob dem Nachbarn Parteistellung in dem bezogenen Bauverfahren zukam, ist nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides geltenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen
Die behauptete unrichtige Rechtsanwendung durch den VwGH stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar
Weder der Umstand, dass einem vom Antragsteller gestellten Antrag nicht stattgegeben wird, noch ein allfälliger Irrtum des Antragstellers über die Rsp des VwGH stellt ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar
BGBl-Langtitel der letzten Woche

