§ 6 UrlG
Die Bestimmungen des § 6 UrlG (Ausfallprinzip) sind dahin zu interpretieren, dass nicht auf das Entgelt in früheren Zeiträumen der Entstehung des Urlaubsanspruchs abzustellen ist, sondern der Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten hat, das er verdient ...
§ 4 KartG 2005
Nach nationaler und europäischer Rsp ist Marktbeherrschung von Unternehmen aufgrund einer wertenden Gesamtschau mehrerer Faktoren zu beurteilen; dass ein Unternehmen der öffentlichen Hand zuzurechnen und mit anderen Unternehmen der öffentlichen Hand verbunden ist, kann demnach für sich allein ...
§ 16 FBG
Es besteht zwar keine Verpflichtung zu textidenter Anmeldung mit der Firmenbucheintragung; gem § 16 Abs 1 Satz 1 FBG hat jedoch die Anmeldung die begehrte Eintragung bestimmt zu bezeichnen
§ 285 StPO, § 281 StPO
Das LG hat nur im Falle extremen Umfangs des Verfahrens die in § 285 Abs 1 StPO genannte Frist auf Antrag des Bf um den Zeitraum zu verlängern, der erforderlich ist, um eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten; eine Verlängerung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sieht das Gesetz nicht vor
§ 2 UrlG
Die Herabsetzung der Arbeitszeit berechtigt den Arbeitgeber nicht zu einer Reduktion des Urlaubsanspruchs
§ 24 FBG, Art 6 EMRK
Das firmenbuchrechtliche Zwangsstrafenverfahren erfordert auch unter dem Blickwinkel des Art 6 EMRK nicht zwingend eine mündliche Verhandlung; Bedenken, § 24 Abs 1 FBG könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, weil sich diese Bestimmung nur gegen die Anmeldungsverpflichteten, nicht hingegen ...
§ 292 StPO, § 281 StPO
§ 292 letzter Satz StPO räumt dem OGH Ermessensausübung ein, um einen Beschuldigten oder Verurteilten vor ungerechtfertigten Nachteilen zu schützen, nicht aber, um ihnen prozessual nicht zustehende Vorteile zu verschaffen
§§ 552 ff ABGB, § 655 ABGB, § 578 ABGB
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände, die einen Rückschluss auf den wahren Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde erlauben, dürfen nicht zur Feststellung eines nicht erklärten Inhalts, wohl aber zur Auslegung des Inhalts der Verfügung herangezogen werden
§ 6 UrlG
Die Bestimmungen des § 6 UrlG (Ausfallprinzip) sind dahin zu interpretieren, dass nicht auf das Entgelt in früheren Zeiträumen der Entstehung des Urlaubsanspruchs abzustellen ist, sondern der Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten hat, das er verdient ...
§ 2 UrlG
Die Herabsetzung der Arbeitszeit berechtigt den Arbeitgeber nicht zu einer Reduktion des Urlaubsanspruchs
§ 4 KartG 2005
Nach nationaler und europäischer Rsp ist Marktbeherrschung von Unternehmen aufgrund einer wertenden Gesamtschau mehrerer Faktoren zu beurteilen; dass ein Unternehmen der öffentlichen Hand zuzurechnen und mit anderen Unternehmen der öffentlichen Hand verbunden ist, kann demnach für sich allein ...
§ 24 FBG, Art 6 EMRK
Das firmenbuchrechtliche Zwangsstrafenverfahren erfordert auch unter dem Blickwinkel des Art 6 EMRK nicht zwingend eine mündliche Verhandlung; Bedenken, § 24 Abs 1 FBG könnte dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, weil sich diese Bestimmung nur gegen die Anmeldungsverpflichteten, nicht hingegen ...
§ 16 FBG
Es besteht zwar keine Verpflichtung zu textidenter Anmeldung mit der Firmenbucheintragung; gem § 16 Abs 1 Satz 1 FBG hat jedoch die Anmeldung die begehrte Eintragung bestimmt zu bezeichnen
§ 292 StPO, § 281 StPO
§ 292 letzter Satz StPO räumt dem OGH Ermessensausübung ein, um einen Beschuldigten oder Verurteilten vor ungerechtfertigten Nachteilen zu schützen, nicht aber, um ihnen prozessual nicht zustehende Vorteile zu verschaffen
§ 285 StPO, § 281 StPO
Das LG hat nur im Falle extremen Umfangs des Verfahrens die in § 285 Abs 1 StPO genannte Frist auf Antrag des Bf um den Zeitraum zu verlängern, der erforderlich ist, um eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten; eine Verlängerung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sieht das Gesetz nicht vor
§§ 552 ff ABGB, § 655 ABGB, § 578 ABGB
Außerhalb der Urkunde liegende Umstände, die einen Rückschluss auf den wahren Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde erlauben, dürfen nicht zur Feststellung eines nicht erklärten Inhalts, wohl aber zur Auslegung des Inhalts der Verfügung herangezogen werden

