§ 878 ABGB, § 920 ABGB, § 1447 ABGB
Steht nach der Beurteilung des Verkehrs praktisch mit Sicherheit („mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“) fest, dass die Leistung auch in Zukunft nicht mehr wird erbracht werden könne, so kann der Gläubiger nicht auf dem Erfüllungsanspruch beharren
§ 896 ABGB, § 1302 ABGB, § 1438 ABGB, § 1439 ABGB
Mit einem Rückersatzanspruch nach § 1302 ABGB kann nur aufgerechnet werden, wenn und soweit der Ersatzpflichtige wirklich Ersatz geleistet hat
§§ 1295 ff ABGB, § 1330 ABGB
Fahrlässiges Handeln oder Unterlassen liegt immer dann vor, wenn dem Schädiger der Vorwurf gemacht werden muss, er hätte bei gehöriger Willensanspannung erkennen können, dass er gefährlich und rechtswidrig handle und anders hätte handeln können; dabei ist der Grad der Aufmerksamkeit und des ...
Ein während des Fristsetzungsverfahrens erlassener Aussetzungsbeschluss beendet die Entscheidungspflicht des VwG und bedeutet daher einen Einstellungsfall nach § 38 Abs 4 letzter Satz VwGG
§ 28a KSchG, § 1 UWG, § 914 ABGB
Eine über Unterlassungsklage nach § 28a KSchG zu verbietende systematisch gehandhabte Geschäftspraxis liegt vor, wenn Konsumenten als ehemalige Partner eines Vermögensverwaltungsvertrages durch Vorschiebung nicht tauglicher Rechtsgründe (hier: Aufwandersatzanspruch nach § 1014 ABGB bzw ...
§§ 1295 ff ABGB
Der Kausalzusammenhang zwischen einer allfälligen Aufklärungspflichtverletzung (über die Erforderlichkeit weiterer ärztlicher Behandlungen und Maßnahmen) wurde durch die ohnehin erfolgte (zeitnahe) Nachbehandlung unterbrochen; dass es bei umfangreicher Aufklärung des Klägers durch die ...
§ 1330 ABGB
Der Anspruch auf Unterlassung der weiteren Verbreitung einer herabsetzenden Äußerung ist verschuldensunabhängig, ist doch allein schon die Rufgefährdung durch objektiv unwahre Behauptungen von der Rechtsordnung verpönt; hingegen ist der Anspruch auf Widerruf nach § 1330 Abs 2 Satz 2 ABGB ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 878 ABGB, § 920 ABGB, § 1447 ABGB
Steht nach der Beurteilung des Verkehrs praktisch mit Sicherheit („mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“) fest, dass die Leistung auch in Zukunft nicht mehr wird erbracht werden könne, so kann der Gläubiger nicht auf dem Erfüllungsanspruch beharren
§ 28a KSchG, § 1 UWG, § 914 ABGB
Eine über Unterlassungsklage nach § 28a KSchG zu verbietende systematisch gehandhabte Geschäftspraxis liegt vor, wenn Konsumenten als ehemalige Partner eines Vermögensverwaltungsvertrages durch Vorschiebung nicht tauglicher Rechtsgründe (hier: Aufwandersatzanspruch nach § 1014 ABGB bzw ...
§ 896 ABGB, § 1302 ABGB, § 1438 ABGB, § 1439 ABGB
Mit einem Rückersatzanspruch nach § 1302 ABGB kann nur aufgerechnet werden, wenn und soweit der Ersatzpflichtige wirklich Ersatz geleistet hat
§§ 1295 ff ABGB
Der Kausalzusammenhang zwischen einer allfälligen Aufklärungspflichtverletzung (über die Erforderlichkeit weiterer ärztlicher Behandlungen und Maßnahmen) wurde durch die ohnehin erfolgte (zeitnahe) Nachbehandlung unterbrochen; dass es bei umfangreicher Aufklärung des Klägers durch die ...
§§ 1295 ff ABGB, § 1330 ABGB
Fahrlässiges Handeln oder Unterlassen liegt immer dann vor, wenn dem Schädiger der Vorwurf gemacht werden muss, er hätte bei gehöriger Willensanspannung erkennen können, dass er gefährlich und rechtswidrig handle und anders hätte handeln können; dabei ist der Grad der Aufmerksamkeit und des ...
§ 1330 ABGB
Der Anspruch auf Unterlassung der weiteren Verbreitung einer herabsetzenden Äußerung ist verschuldensunabhängig, ist doch allein schon die Rufgefährdung durch objektiv unwahre Behauptungen von der Rechtsordnung verpönt; hingegen ist der Anspruch auf Widerruf nach § 1330 Abs 2 Satz 2 ABGB ...
Ein während des Fristsetzungsverfahrens erlassener Aussetzungsbeschluss beendet die Entscheidungspflicht des VwG und bedeutet daher einen Einstellungsfall nach § 38 Abs 4 letzter Satz VwGG
Insolvenzverfahren der letzten Woche

