Ausnahmsweise haftet auch der Treugeber für die vom Treuhänder übernommene Einlagepflicht, wenn die Zwischenschaltung eines Treuhänders offenkundig Umgehungs- bzw Missbrauchszwecken diente
Die wie auch immer geartete Bebauung eines Grundstücks entgegen einem bestehenden Bauverbot stellt eine ungeteilte Servitutswidersetzung iSd § 1488 ABGB dar
Für die Versagung des Provisionsanspruchs bei (bloß zur Anfechtung berechtigenden) Wurzelmängeln ist die Beseitigung der Rechtswirksamkeit des Vertrags aus diesem Grund entscheidend
Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für kosmetische Behandlungen und Operationen und deren Folgen, soweit diese Maßnahmen nicht der Beseitigung von Unfallfolgen dienen, ist weder ungewöhnlich noch gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB
Der Inhalt einer anonymen Anzeige kommt als eine eine Hausdurchsuchung rechtfertigende Tatsache grundsätzlich in Betracht
Nach der Rsp ist unleidliches Verhalten auch in laufenden Versuchen des Mieters, seine Benützungsrecht auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände auszudehnen, zu erblicken
Grundsätzlich genügt schon Mitursächlichkeit eines ausgeschlossenen Umstands, um den vereinbarten Risikoausschluss greifen zu lassen
Werden in den Versicherungsbedingungen weitere Umstände umschrieben, die auch als „Unfall“ gelten („Zerreißungen von Bändern“), so besteht Versicherungsschutz ohne Hinzutreten der weiteren für einen Unfall geforderten Merkmale
Ausnahmsweise haftet auch der Treugeber für die vom Treuhänder übernommene Einlagepflicht, wenn die Zwischenschaltung eines Treuhänders offenkundig Umgehungs- bzw Missbrauchszwecken diente
Der Inhalt einer anonymen Anzeige kommt als eine eine Hausdurchsuchung rechtfertigende Tatsache grundsätzlich in Betracht
Die wie auch immer geartete Bebauung eines Grundstücks entgegen einem bestehenden Bauverbot stellt eine ungeteilte Servitutswidersetzung iSd § 1488 ABGB dar
Nach der Rsp ist unleidliches Verhalten auch in laufenden Versuchen des Mieters, seine Benützungsrecht auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände auszudehnen, zu erblicken
Für die Versagung des Provisionsanspruchs bei (bloß zur Anfechtung berechtigenden) Wurzelmängeln ist die Beseitigung der Rechtswirksamkeit des Vertrags aus diesem Grund entscheidend
Grundsätzlich genügt schon Mitursächlichkeit eines ausgeschlossenen Umstands, um den vereinbarten Risikoausschluss greifen zu lassen
Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für kosmetische Behandlungen und Operationen und deren Folgen, soweit diese Maßnahmen nicht der Beseitigung von Unfallfolgen dienen, ist weder ungewöhnlich noch gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB
Werden in den Versicherungsbedingungen weitere Umstände umschrieben, die auch als „Unfall“ gelten („Zerreißungen von Bändern“), so besteht Versicherungsschutz ohne Hinzutreten der weiteren für einen Unfall geforderten Merkmale

