Das Recht auf Auskunft gem Art 20 Abs 4 B-VG und den Auskunftspflichtgesetzen des Bundes und der Länder räumt keinen Anspruch auf Akteneinsicht ein
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Für eine Klage auf Einverleibung eines Wegerechts sind sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer als notwendige und einheitliche Streitgenossen zwingend beizuziehen
Die Zustellung des Beschlusses (erst) anlässlich des Vollzugs begründet wegen der vorläufigen Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit (§ 111d Abs 2 AußStrG) kein Rechtsschutzdefizit
Bis zur Vorlage der Revision ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 46 Abs 3 VwGG beim VwG und ab Vorlage der Revision beim VwGH zu stellen; darüber hat nach § 46 Abs 4 VwGG bis zur Vorlage der Revision das VwG zu entscheiden, wobei diese Bestimmung schon ihrem Wortlaut nach gleichermaßen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine im Eröffnungsbeschluss getroffene bejahende Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit ist nach § 45 JN nicht weiter bekämpfbar
Zu einer Gesamtrechtsnachfolge auf die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildenden Gesellschafter (oder den Alleingesellschafter) käme es lediglich bei einer im Zeitpunkt des Brexit existenten englischen Limited mit Verwaltungssitz im Inland, nicht aber bei einer sog „Restgesellschaft“
Das Recht auf Auskunft gem Art 20 Abs 4 B-VG und den Auskunftspflichtgesetzen des Bundes und der Länder räumt keinen Anspruch auf Akteneinsicht ein
Bis zur Vorlage der Revision ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 46 Abs 3 VwGG beim VwG und ab Vorlage der Revision beim VwGH zu stellen; darüber hat nach § 46 Abs 4 VwGG bis zur Vorlage der Revision das VwG zu entscheiden, wobei diese Bestimmung schon ihrem Wortlaut nach gleichermaßen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Für eine Klage auf Einverleibung eines Wegerechts sind sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer als notwendige und einheitliche Streitgenossen zwingend beizuziehen
Eine im Eröffnungsbeschluss getroffene bejahende Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit ist nach § 45 JN nicht weiter bekämpfbar
Die Zustellung des Beschlusses (erst) anlässlich des Vollzugs begründet wegen der vorläufigen Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit (§ 111d Abs 2 AußStrG) kein Rechtsschutzdefizit
Zu einer Gesamtrechtsnachfolge auf die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildenden Gesellschafter (oder den Alleingesellschafter) käme es lediglich bei einer im Zeitpunkt des Brexit existenten englischen Limited mit Verwaltungssitz im Inland, nicht aber bei einer sog „Restgesellschaft“

