§ 168b Abs 1 StGB meint auch „Vergabeverfahren", die private „Auftraggeber" außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs des BVergG durchführen; die Wortlautgrenze des § 168b Abs 1 StGB wird weder durch dessen Anwendung auf nicht dem BVergG unterliegende „Vergabeverfahren" noch durch die ...
Bei der einzelfallbezogenen Beurteilung, ob Angelegenheiten zu besorgen sind, für die vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind, kommt dem Gericht ein Beurteilungsspielraum zu; rechtliche Fachkenntnisse werden idR für die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten (insbesondere zur ...
Eine Tiefgarage kommt grundsätzlich als Gegenstand des Baurechts in Betracht, wenn keine bauliche Verbindung zwischen ihr und dem darüber liegenden Gebäude bzw der Oberfläche vorhanden ist
Dem bloßen Bewacher einer Sache steht weder Sach- noch Rechtsbesitz zu, weil dieser keinen Willen hat, die Sache für sich zu haben
Im Rahmen der gebotenen bloßen Grobprüfung, ob die Genehmigung der Zustimmung zum „Antragsformular“ des Landes Kärnten dem Wohl der Betroffenen entspricht, weil sie zwar auf (erhebliche) Ansprüche verzichtet, die Rückzahlung der zu viel geleisteten Beträge der letzten drei Jahre aber ...
Eine Aliquotierung des Unterhaltsvorschusses für Bruchteile von Monaten ist dem UVG fremd
Das materiell richtige dingliche Recht bestimmt sich nach der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, die der Einverleibung zugrunde liegt; der maßgebende Inhalt der Vereinbarung ist durch Auslegung nach allgemein anerkannten Auslegungsregeln zu ermitteln
Geht das Gericht unter Anwendung des § 273 ZPO - ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens - von einer offenkundigen Unwesentlichkeit des zu zahlenden Betrags aus, so muss die Anwendbarkeit des § 273 ZPO mit Mängelrüge bekämpft werden
§ 168b Abs 1 StGB meint auch „Vergabeverfahren", die private „Auftraggeber" außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs des BVergG durchführen; die Wortlautgrenze des § 168b Abs 1 StGB wird weder durch dessen Anwendung auf nicht dem BVergG unterliegende „Vergabeverfahren" noch durch die ...
Im Rahmen der gebotenen bloßen Grobprüfung, ob die Genehmigung der Zustimmung zum „Antragsformular“ des Landes Kärnten dem Wohl der Betroffenen entspricht, weil sie zwar auf (erhebliche) Ansprüche verzichtet, die Rückzahlung der zu viel geleisteten Beträge der letzten drei Jahre aber ...
Bei der einzelfallbezogenen Beurteilung, ob Angelegenheiten zu besorgen sind, für die vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind, kommt dem Gericht ein Beurteilungsspielraum zu; rechtliche Fachkenntnisse werden idR für die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten (insbesondere zur ...
Eine Aliquotierung des Unterhaltsvorschusses für Bruchteile von Monaten ist dem UVG fremd
Eine Tiefgarage kommt grundsätzlich als Gegenstand des Baurechts in Betracht, wenn keine bauliche Verbindung zwischen ihr und dem darüber liegenden Gebäude bzw der Oberfläche vorhanden ist
Das materiell richtige dingliche Recht bestimmt sich nach der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, die der Einverleibung zugrunde liegt; der maßgebende Inhalt der Vereinbarung ist durch Auslegung nach allgemein anerkannten Auslegungsregeln zu ermitteln
Dem bloßen Bewacher einer Sache steht weder Sach- noch Rechtsbesitz zu, weil dieser keinen Willen hat, die Sache für sich zu haben
Geht das Gericht unter Anwendung des § 273 ZPO - ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens - von einer offenkundigen Unwesentlichkeit des zu zahlenden Betrags aus, so muss die Anwendbarkeit des § 273 ZPO mit Mängelrüge bekämpft werden

