§ 107b StGB
Genügen die wiederholten Tathandlungen (auch unter Berücksichtigung der gebotenen Gesamtbetrachtung von Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung) gegenüber dem unmündigen Opfer (noch) nicht dem Erfordernis einer fortgesetzten Gewaltausübung, dann erfüllt der nach dem 14. Geburtstag ...
§ 8 GBG, § 9 GBG, § 431 ABGB, § 1444 ABGB
Die Verzichtsvereinbarung schließt den Gebrauch, der vertraglich eingeräumt werden soll, vorläufig zur Gänze aus. Sie wirkt somit im Ergebnis wie eine vertraglich ausdrücklich als solche vereinbarte aufschiebende Bedingung, die das Recht einschließlich der damit verbundenen Pflichten erst mit ...
§ 231 ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Ist die Selbsterhaltungsfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung des Kindes nicht eingetreten, wäre sein Unterhaltsanspruch nur bei Rechtsmissbrauch zu verneinen
§§ 268 ff ABGB, § 282 ABGB
Der in § 282 ABGB vorgesehene monatliche persönliche Kontakt stellt eine Richtschnur dar; der Sachwalter kann im Einzelfall die Erledigung einzelner Aufgaben an Mitarbeiter delegieren; dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen
§ 851 ABGB, § 523 ABGB
Es besteht keine Bindung an das Ergebnis des Grenzberichtigungsverfahrens in einem Rechtsstreit über eine auf § 523 ABGB gestützte Unterlassungsklage, die gegen jeden Störer gerichtet werden kann; dies muss hier umso eher gelten, als sich die Klage gegen einen Dritten richtet, der am ...
§ 364 ABGB
Die beklagte Stadt hat sich aus welchen - öffentlichen - Interessen auch immer entschlossen, Teile einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft für eine bestimmte Nutzung für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, ohne dass dabei ein besonderes Verkehrsbedürfnis einer Gruppe oder sonst ...
§§ 268 ff ABGB, § 278 ABGB
Der Gesetzgeber erachtet stabile Betreuungssituationen für wünschenswert; zu einer Umbestellung soll es daher nur aus besonderen Gründen kommen
§ 30 MRG
Da sich der vereinbarte Kündigungsgrund typisch auf ein zukünftiges Ereignis bezieht, kann nicht schlechthin eine gewisse zeitliche Nähe zwischen der Kündigungsvereinbarung und dem Kündigungsfall verlangt werden
§ 107b StGB
Genügen die wiederholten Tathandlungen (auch unter Berücksichtigung der gebotenen Gesamtbetrachtung von Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung) gegenüber dem unmündigen Opfer (noch) nicht dem Erfordernis einer fortgesetzten Gewaltausübung, dann erfüllt der nach dem 14. Geburtstag ...
§ 851 ABGB, § 523 ABGB
Es besteht keine Bindung an das Ergebnis des Grenzberichtigungsverfahrens in einem Rechtsstreit über eine auf § 523 ABGB gestützte Unterlassungsklage, die gegen jeden Störer gerichtet werden kann; dies muss hier umso eher gelten, als sich die Klage gegen einen Dritten richtet, der am ...
§ 8 GBG, § 9 GBG, § 431 ABGB, § 1444 ABGB
Die Verzichtsvereinbarung schließt den Gebrauch, der vertraglich eingeräumt werden soll, vorläufig zur Gänze aus. Sie wirkt somit im Ergebnis wie eine vertraglich ausdrücklich als solche vereinbarte aufschiebende Bedingung, die das Recht einschließlich der damit verbundenen Pflichten erst mit ...
§ 364 ABGB
Die beklagte Stadt hat sich aus welchen - öffentlichen - Interessen auch immer entschlossen, Teile einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft für eine bestimmte Nutzung für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, ohne dass dabei ein besonderes Verkehrsbedürfnis einer Gruppe oder sonst ...
§ 231 ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Ist die Selbsterhaltungsfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung des Kindes nicht eingetreten, wäre sein Unterhaltsanspruch nur bei Rechtsmissbrauch zu verneinen
§§ 268 ff ABGB, § 278 ABGB
Der Gesetzgeber erachtet stabile Betreuungssituationen für wünschenswert; zu einer Umbestellung soll es daher nur aus besonderen Gründen kommen
§§ 268 ff ABGB, § 282 ABGB
Der in § 282 ABGB vorgesehene monatliche persönliche Kontakt stellt eine Richtschnur dar; der Sachwalter kann im Einzelfall die Erledigung einzelner Aufgaben an Mitarbeiter delegieren; dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen
§ 30 MRG
Da sich der vereinbarte Kündigungsgrund typisch auf ein zukünftiges Ereignis bezieht, kann nicht schlechthin eine gewisse zeitliche Nähe zwischen der Kündigungsvereinbarung und dem Kündigungsfall verlangt werden

