§ 67 VersVG, §§ 1165 ff ABGB, §§ 1295 ff ABGB
Verletzt ein Werkunternehmer über die Schlechterfüllung hinaus weitere Vertragspflichten, kann er auch für Prozesskosten schadenersatzpflichtig werden und es kann gem § 67 VersVG zu einem Forderungsübergang auf die Rechtsschutzversicherung kommen
§ 1302 ABGB, § 896 ABGB, §§ 1295 ff ABGB
Der Regressanspruch nach § 1302 iVm § 896 ABGB ist nach herrschender Rechtsansicht ein Anspruch sui generis; er ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach den zwischen den Streitteilen bestehenden „besonderen Verhältnissen“ richtet; entgegen der Rechtsansicht der ...
Bauauflagen müssen per Bescheid abgesichert werden, damit sie auch halten, auf einen Sideletter kann nicht gebaut werden
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§§ 1165 ff ABGB, § 1313a ABGB
Ob der Werkunternehmer für den Dritten gem § 1313a ABGB haftet oder nicht, richtet sich primär nach den Vereinbarungen zwischen ihm und dem Werkbesteller
§§ 1295 ff ABGB, § 68 StVO
Allein die verstärkte Blendwirkung entgegenkommender Fahrzeuge ist nicht geeignet, die Verpflichtung zur Benützung eines nur auf einer Seite einer Straße in beide Richtungen befahrbaren Radwegs aufzuheben
Perl setzt mittelfristig auf Spezialisierung der Richter
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 67 VersVG, §§ 1165 ff ABGB, §§ 1295 ff ABGB
Verletzt ein Werkunternehmer über die Schlechterfüllung hinaus weitere Vertragspflichten, kann er auch für Prozesskosten schadenersatzpflichtig werden und es kann gem § 67 VersVG zu einem Forderungsübergang auf die Rechtsschutzversicherung kommen
§§ 1165 ff ABGB, § 1313a ABGB
Ob der Werkunternehmer für den Dritten gem § 1313a ABGB haftet oder nicht, richtet sich primär nach den Vereinbarungen zwischen ihm und dem Werkbesteller
§ 1302 ABGB, § 896 ABGB, §§ 1295 ff ABGB
Der Regressanspruch nach § 1302 iVm § 896 ABGB ist nach herrschender Rechtsansicht ein Anspruch sui generis; er ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach den zwischen den Streitteilen bestehenden „besonderen Verhältnissen“ richtet; entgegen der Rechtsansicht der ...
§§ 1295 ff ABGB, § 68 StVO
Allein die verstärkte Blendwirkung entgegenkommender Fahrzeuge ist nicht geeignet, die Verpflichtung zur Benützung eines nur auf einer Seite einer Straße in beide Richtungen befahrbaren Radwegs aufzuheben
Bauauflagen müssen per Bescheid abgesichert werden, damit sie auch halten, auf einen Sideletter kann nicht gebaut werden
Perl setzt mittelfristig auf Spezialisierung der Richter
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