Wann Anwälte – und ihre Hilfskräfte – als Zeugen einvernommen werden dürfen, darüber tobt zwischen Zweien von ihnen ein heftiger Streit
Im Betrugsskandal um das Finanzkonglomerat AvW hat der OGH den Anlegern die Rückzahlung ihres Einsatzes zugesprochen. Nicht jedoch den Gewinn
Insolvenzverfahren der letzten Woche
§ 130 BVergG 2006, § 320 BVergG 2006
Ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschieden wurde, kann durch Rechtswidrigkeiten, die das Verfahren zur Wahl eines Angebotes für den Zuschlag betreffen, nicht in Rechten verletzt werden
Laut einem deutschen Urteil darf man Teile einer Volumenlizenz weiterverkaufen, ein EuGH-Entscheid besagt scheinbar das Gegenteil. Nur scheinbar, wie gesagt: Es kommt nämlich auf technische Details an
Arbeitsgruppe zur Strafrechtsreform empfiehlt keine Streichung – Fischer für bestehende Rechtslage
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 313 BVergG 2006
Die Säumnisfolge des § 313 Abs 2 BVergG 2006 ist grundsätzlich auch bei nur teilweiser Aktenvorlage maßgeblich; allerdings lässt sich der Bestimmung umgekehrt nicht entnehmen, dass bei einer solchen Entscheidung die vorgelegten Unterlagen bzw die von der Behörde auf Grund von Ermittlungen ...
Wann Anwälte – und ihre Hilfskräfte – als Zeugen einvernommen werden dürfen, darüber tobt zwischen Zweien von ihnen ein heftiger Streit
Laut einem deutschen Urteil darf man Teile einer Volumenlizenz weiterverkaufen, ein EuGH-Entscheid besagt scheinbar das Gegenteil. Nur scheinbar, wie gesagt: Es kommt nämlich auf technische Details an
Im Betrugsskandal um das Finanzkonglomerat AvW hat der OGH den Anlegern die Rückzahlung ihres Einsatzes zugesprochen. Nicht jedoch den Gewinn
Arbeitsgruppe zur Strafrechtsreform empfiehlt keine Streichung – Fischer für bestehende Rechtslage
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 130 BVergG 2006, § 320 BVergG 2006
Ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschieden wurde, kann durch Rechtswidrigkeiten, die das Verfahren zur Wahl eines Angebotes für den Zuschlag betreffen, nicht in Rechten verletzt werden
§ 313 BVergG 2006
Die Säumnisfolge des § 313 Abs 2 BVergG 2006 ist grundsätzlich auch bei nur teilweiser Aktenvorlage maßgeblich; allerdings lässt sich der Bestimmung umgekehrt nicht entnehmen, dass bei einer solchen Entscheidung die vorgelegten Unterlagen bzw die von der Behörde auf Grund von Ermittlungen ...

