Nach dem insoweit klaren Gesetzeswortlaut der §§ 18 und 20 SchUG sind Gegenstand der Leistungsbeurteilung ausschließlich die "Leistungen der Schüler"; das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass im Rahmen der Leistungsbeurteilung zunächst zu prüfen wäre, ob seitens der Schule ...
Die Beifügung, Verzögerungen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, seien nicht pönalewirksam, führt nicht zu einer Einschränkung der verschuldensunabhängigen Verpflichtung zur Zahlung der Konventionalstrafe im Falle objektiven Schuldnerverzugs
Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches (Abwehr)Recht auf Einhaltung des Abs 3 zu, jedoch mit Ausnahme des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes; die nachbarrechtlichen Abwehrrechte beschränken sich daher bei der ersten Alternative auf das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung bzw bei ...
Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt iSd § 59 Abs 3 dritter Satz VwGG ist jener der Beschlussfassung über das die Beschwerdesache erledigende Erkenntnis oder über den die Beschwerdesache erledigenden Beschluss; es reicht allerdings aus, wenn der Antrag bis zur Entscheidung des VwGH zur Post ...
Der Umstand, dass einem zwar unbewaffneten aber fahrbereiten Panzer aufgrund seines Gewichts iVm seiner Antriebsart und der gepanzerten Ausführung ein hohes Gefährdungspotential zukommt und ein Lenker eines solchen Panzers den öffentlichen Sicherheitskräften waffen- bzw sicherheitstechnisch ...
Im Zweifel sind Festlegungen in der Ausschreibung gesetzeskonform und sohin in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Bestimmungen zu lesen
Ist der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren nicht durch einen österreichischen Rechtsanwalt oder einen Einvernehmensanwalt vertreten, so kann unter dem Blickwinkel des Art 6 EMRK die Unterlassung der Antragstellung auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zum Verlust des Rechtes ...
Bewegt sich der in der Berufung erhobene Antrag nicht innerhalb der Sache des bekämpften Bescheides, sondern liegt er zur Gänze außerhalb dieser Sache, ist die Berufung als unzulässig zurückzuweisen
Nach dem insoweit klaren Gesetzeswortlaut der §§ 18 und 20 SchUG sind Gegenstand der Leistungsbeurteilung ausschließlich die "Leistungen der Schüler"; das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass im Rahmen der Leistungsbeurteilung zunächst zu prüfen wäre, ob seitens der Schule ...
Der Umstand, dass einem zwar unbewaffneten aber fahrbereiten Panzer aufgrund seines Gewichts iVm seiner Antriebsart und der gepanzerten Ausführung ein hohes Gefährdungspotential zukommt und ein Lenker eines solchen Panzers den öffentlichen Sicherheitskräften waffen- bzw sicherheitstechnisch ...
Die Beifügung, Verzögerungen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, seien nicht pönalewirksam, führt nicht zu einer Einschränkung der verschuldensunabhängigen Verpflichtung zur Zahlung der Konventionalstrafe im Falle objektiven Schuldnerverzugs
Im Zweifel sind Festlegungen in der Ausschreibung gesetzeskonform und sohin in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Bestimmungen zu lesen
Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches (Abwehr)Recht auf Einhaltung des Abs 3 zu, jedoch mit Ausnahme des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes; die nachbarrechtlichen Abwehrrechte beschränken sich daher bei der ersten Alternative auf das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung bzw bei ...
Ist der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren nicht durch einen österreichischen Rechtsanwalt oder einen Einvernehmensanwalt vertreten, so kann unter dem Blickwinkel des Art 6 EMRK die Unterlassung der Antragstellung auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zum Verlust des Rechtes ...
Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt iSd § 59 Abs 3 dritter Satz VwGG ist jener der Beschlussfassung über das die Beschwerdesache erledigende Erkenntnis oder über den die Beschwerdesache erledigenden Beschluss; es reicht allerdings aus, wenn der Antrag bis zur Entscheidung des VwGH zur Post ...
Bewegt sich der in der Berufung erhobene Antrag nicht innerhalb der Sache des bekämpften Bescheides, sondern liegt er zur Gänze außerhalb dieser Sache, ist die Berufung als unzulässig zurückzuweisen

