Bei der Gefahr des Zuwiderhandelns ist zu unterscheiden, ob der zu einer bestimmten Unterlassung Verpflichtete bereits einmal zuwider gehandelt oder ob er sich bisher rechtmäßig verhalten hat; im ersten Fall wird vermutet, dass er neuerlich zuwiderhandeln werde (Wiederholungsgefahr); es ist daher ...
Für einen Manifestationsanspruch des Noterben genügt ähnlich wie für die Nachlassseparation die subjektiv motivierte Vermutung, es könnte Nachlasswerte geben, die im Inventar nicht aufscheinen
Zielt die Vereinbarung einer Vorauszahlungspflicht des Käufers auf die Verleidung der Ausübung des Vorkaufsrechts, ist sie insoweit sittenwidrig
Maßgeblich für die Vorhersehbarkeit als Voraussetzung für einen wirksamen Haftungsausschluss ist, ob die Parteien an einen solchen Schadenseintritt denken konnten; darauf, ob sie daran tatsächlich gedacht haben, kommt es nicht an
Der vorübergehende Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach § 229 Abs 1 Z 1 erster Fall StPO – mit Blick auf den gegen jedwede Propagierung nationalsozialistischen Gedankenguts gerichteten Schutzzweck des VerbotsG – gerechtfertigt, um ein ungestörtes Vorführen (§ 253 StPO) ...
Ein Hauseigentümer ist nicht gezwungen, jenes Angebot anzunehmen, das bei ausgeschlossener Unterversicherung das billigste auf dem Markt ist; das gewählte Angebot muss aber den durchschnittlichen marktüblichen Konditionen für das versicherte Risiko und dem vereinbarten Deckungsumfang ...
§ 878 ABGB wird im Hinblick auf § 923 ABGB restriktiv interpretiert; die hA versteht unter Unmöglichkeit nur die rechtliche Unmöglichkeit oder faktische Absurdität der Leistungszusage; in den übrigen Fällen kommt der Vertrag zustande („schlichte Unmöglichkeit“)
Die unzureichende Information eines Mitarbeiters über seine Pflichten kann ein Organisationsverschulden verwirklichen
Bei der Gefahr des Zuwiderhandelns ist zu unterscheiden, ob der zu einer bestimmten Unterlassung Verpflichtete bereits einmal zuwider gehandelt oder ob er sich bisher rechtmäßig verhalten hat; im ersten Fall wird vermutet, dass er neuerlich zuwiderhandeln werde (Wiederholungsgefahr); es ist daher ...
Der vorübergehende Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach § 229 Abs 1 Z 1 erster Fall StPO – mit Blick auf den gegen jedwede Propagierung nationalsozialistischen Gedankenguts gerichteten Schutzzweck des VerbotsG – gerechtfertigt, um ein ungestörtes Vorführen (§ 253 StPO) ...
Für einen Manifestationsanspruch des Noterben genügt ähnlich wie für die Nachlassseparation die subjektiv motivierte Vermutung, es könnte Nachlasswerte geben, die im Inventar nicht aufscheinen
Ein Hauseigentümer ist nicht gezwungen, jenes Angebot anzunehmen, das bei ausgeschlossener Unterversicherung das billigste auf dem Markt ist; das gewählte Angebot muss aber den durchschnittlichen marktüblichen Konditionen für das versicherte Risiko und dem vereinbarten Deckungsumfang ...
Zielt die Vereinbarung einer Vorauszahlungspflicht des Käufers auf die Verleidung der Ausübung des Vorkaufsrechts, ist sie insoweit sittenwidrig
§ 878 ABGB wird im Hinblick auf § 923 ABGB restriktiv interpretiert; die hA versteht unter Unmöglichkeit nur die rechtliche Unmöglichkeit oder faktische Absurdität der Leistungszusage; in den übrigen Fällen kommt der Vertrag zustande („schlichte Unmöglichkeit“)
Maßgeblich für die Vorhersehbarkeit als Voraussetzung für einen wirksamen Haftungsausschluss ist, ob die Parteien an einen solchen Schadenseintritt denken konnten; darauf, ob sie daran tatsächlich gedacht haben, kommt es nicht an
Die unzureichende Information eines Mitarbeiters über seine Pflichten kann ein Organisationsverschulden verwirklichen

