Der Grundgedanke der RGV ist, dass die Zuteilungsgebühr der Abgeltung eines durch auswärtige Dienstverrichtungen bedingten Mehraufwandes dient
Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014; die von der Revisionswerberin gesondert angesprochene Umsatzsteuer ist in den dort genannten Pauschalbeträgen bereits enthalten, sodass das diesbezügliche Mehrbegehren abzuweisen war
Wenn das VwG eine Ergänzung des Ermittlungsverfahrens als geboten ansah und deshalb weitere Ermittlungen veranlasste, so zeigt diese Vorgangsweise, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt in dieser Hinsicht eben (noch) nicht geklärt war; schon in Hinblick darauf durfte das VwG nicht von der ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der Prüfung der Zuständigkeit zur Gebührenbestimmung nach § 20 GebAG ist auf die Bestimmungen des GOG Bedacht zu nehmen; die Vertretung des Vorstehers des BG bei seinen Aufgaben richtet sich gem § 25 Abs 1a GOG nach der Geschäftseinteilung für Justizverwaltungssachen; die Zuständigkeit ...
Anderen Parteien als dem Revisionswerber (so insbesondere der belBeh im Verfahren vor dem VwG, wenn diese nicht selbst Revision erhebt) steht auch dann, wenn sie beantragen, der Revision stattzugeben, bei Aufhebung der angefochtenen Entscheidung kein Kostenersatz zu, da ein Beitritt als Streithelfer ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Endet die Pflegeelternschaft, weil die Voraussetzungen des § 184 ABGB nicht mehr gegeben sind, endet konsequenterweise auch die Antrags- und Rekurslegitimation mit diesem Zeitpunkt
Der Grundgedanke der RGV ist, dass die Zuteilungsgebühr der Abgeltung eines durch auswärtige Dienstverrichtungen bedingten Mehraufwandes dient
Bei der Prüfung der Zuständigkeit zur Gebührenbestimmung nach § 20 GebAG ist auf die Bestimmungen des GOG Bedacht zu nehmen; die Vertretung des Vorstehers des BG bei seinen Aufgaben richtet sich gem § 25 Abs 1a GOG nach der Geschäftseinteilung für Justizverwaltungssachen; die Zuständigkeit ...
Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014; die von der Revisionswerberin gesondert angesprochene Umsatzsteuer ist in den dort genannten Pauschalbeträgen bereits enthalten, sodass das diesbezügliche Mehrbegehren abzuweisen war
Anderen Parteien als dem Revisionswerber (so insbesondere der belBeh im Verfahren vor dem VwG, wenn diese nicht selbst Revision erhebt) steht auch dann, wenn sie beantragen, der Revision stattzugeben, bei Aufhebung der angefochtenen Entscheidung kein Kostenersatz zu, da ein Beitritt als Streithelfer ...
Wenn das VwG eine Ergänzung des Ermittlungsverfahrens als geboten ansah und deshalb weitere Ermittlungen veranlasste, so zeigt diese Vorgangsweise, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt in dieser Hinsicht eben (noch) nicht geklärt war; schon in Hinblick darauf durfte das VwG nicht von der ...
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BGBl-Langtitel der letzten Woche
Endet die Pflegeelternschaft, weil die Voraussetzungen des § 184 ABGB nicht mehr gegeben sind, endet konsequenterweise auch die Antrags- und Rekurslegitimation mit diesem Zeitpunkt

