Ein Wiederholungsfall liegt auch dann vor, wenn zuvor gegen eine andere Bestimmung der BauV verstoßen wurde; bei der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung ist subsidiär eine Gesamtbetrachtung anzustellen
Bei einem bestehenden Vertrag mit zwei Auftragnehmern stellt die Kündigung des einen Auftragnehmers zugleich eine wesentliche Änderung des Vertrages mit dem anderen Auftragnehmer dar, weil dessen Auftrag erweitert wird; gesondert anfechtbare Entscheidung ist die Kündigung des einen Auftragnehmers
In der Bausperrenverordnung müssen die beabsichtigte Neuplanung und die dahinter liegenden Zielvorstellungen in ihren Grundzügen umschrieben sein, um beurteilen zu können, ob etwaige Bauvorhaben mit der beabsichtigten Neuplanung in Konflikt stehen
Für eine Änderung eines einmal erteilten Baubewilligungsbescheides bietet § 33 NÖ BauO 1996 keine Grundlage
Die in einem Ressortübereinkommen vereinbarte Dauer einer Dienstzuteilung ist betreffend die Natur des Dienstes nicht aussagekräftig; damit wird vielmehr lediglich eine Vereinbarung zur organisatorischen Abwicklung der Dienstzuteilung getroffen; dass im Revisionsfall in einem Ressortübereinkommen ...
Die im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung zu beantwortende entscheidende Frage, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind, ist idR auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu beantworten
Ein Servitutsberechtigter ist nicht Nachbar
Eine ganz kurzfristige Aushilfe eines Ausländers kann etwa dann eine von der Bewilligungspflicht ausgenommene Tätigkeit darstellen, wenn die Mithilfe nach dem Parteiwillen oder nach dem gesamten auf Grund redlicher Verkehrssitte zu beurteilenden Umständen des konkreten Falles das Gepräge einer ...
Ein Wiederholungsfall liegt auch dann vor, wenn zuvor gegen eine andere Bestimmung der BauV verstoßen wurde; bei der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung ist subsidiär eine Gesamtbetrachtung anzustellen
Die in einem Ressortübereinkommen vereinbarte Dauer einer Dienstzuteilung ist betreffend die Natur des Dienstes nicht aussagekräftig; damit wird vielmehr lediglich eine Vereinbarung zur organisatorischen Abwicklung der Dienstzuteilung getroffen; dass im Revisionsfall in einem Ressortübereinkommen ...
Bei einem bestehenden Vertrag mit zwei Auftragnehmern stellt die Kündigung des einen Auftragnehmers zugleich eine wesentliche Änderung des Vertrages mit dem anderen Auftragnehmer dar, weil dessen Auftrag erweitert wird; gesondert anfechtbare Entscheidung ist die Kündigung des einen Auftragnehmers
Die im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung zu beantwortende entscheidende Frage, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind, ist idR auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu beantworten
In der Bausperrenverordnung müssen die beabsichtigte Neuplanung und die dahinter liegenden Zielvorstellungen in ihren Grundzügen umschrieben sein, um beurteilen zu können, ob etwaige Bauvorhaben mit der beabsichtigten Neuplanung in Konflikt stehen
Ein Servitutsberechtigter ist nicht Nachbar
Für eine Änderung eines einmal erteilten Baubewilligungsbescheides bietet § 33 NÖ BauO 1996 keine Grundlage
Eine ganz kurzfristige Aushilfe eines Ausländers kann etwa dann eine von der Bewilligungspflicht ausgenommene Tätigkeit darstellen, wenn die Mithilfe nach dem Parteiwillen oder nach dem gesamten auf Grund redlicher Verkehrssitte zu beurteilenden Umständen des konkreten Falles das Gepräge einer ...

