Die Errichtung von versperrten Toren quer über den Servitutsweg ist dann eine unzumutbare Erschwernis der Ausübung der Dienstbarkeit, wenn die Sicherheit der Kinder durch eine andere Gestaltung der Einfriedung des dienenden Grundstücks problemlos erreicht werden könnte
Dass die Vorinstanzen übereinstimmend davon ausgingen, eine Überprüfung (auch) der Steuerausweise in den Rücklagenabrechnungen sei zulässig, ist nicht korrekturbedürftig, zumal jeder Wohnungseigentümer einen individuellen Anspruch auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der gelegten ...
Das Vorhandensein der „Umschaltlogik“ begründet einen Mangel iSd § 922 ABGB; da es sich dabei um einen Mangel der Substanz des Fahrzeugs handelt, ist er ein Sachmangel
Eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres aktiv ist, ist kein geringfügiger Mangel
Dass der Überwachungsdruck - etwa durch eine Registrierung - geeignet sein kann, den Servitutsberechtigten die Ausübung der Servitut erheblich zu erschweren und sie allenfalls davon sogar abzuhalten, ist keine grobe Fehlbeurteilung des Einzelfalls
Stimmen die betroffenen Miteigentümer der Bildung einer neuen Miteigentumsgemeinschaft zu, steht dieser Form der Verschiedenbehandlung der realen Teilungsmasse nichts entgegen
Eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, fällt nicht unter die Verbotsausnahme des Art 5 Abs 2 Satz 2 ...
Der Schätzung des Werts der gezogenen Nutzungen ist die zeitanteilige lineare Wertminderung zugrunde zu legen, die bei Neufahrzeugen ausgehend vom Bruttokaufpreis anhand eines Vergleichs zwischen tatsächlichem Gebrauch (gefahrene Kilometer) und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer (erwartete ...
Die Errichtung von versperrten Toren quer über den Servitutsweg ist dann eine unzumutbare Erschwernis der Ausübung der Dienstbarkeit, wenn die Sicherheit der Kinder durch eine andere Gestaltung der Einfriedung des dienenden Grundstücks problemlos erreicht werden könnte
Dass der Überwachungsdruck - etwa durch eine Registrierung - geeignet sein kann, den Servitutsberechtigten die Ausübung der Servitut erheblich zu erschweren und sie allenfalls davon sogar abzuhalten, ist keine grobe Fehlbeurteilung des Einzelfalls
Dass die Vorinstanzen übereinstimmend davon ausgingen, eine Überprüfung (auch) der Steuerausweise in den Rücklagenabrechnungen sei zulässig, ist nicht korrekturbedürftig, zumal jeder Wohnungseigentümer einen individuellen Anspruch auf Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der gelegten ...
Stimmen die betroffenen Miteigentümer der Bildung einer neuen Miteigentumsgemeinschaft zu, steht dieser Form der Verschiedenbehandlung der realen Teilungsmasse nichts entgegen
Das Vorhandensein der „Umschaltlogik“ begründet einen Mangel iSd § 922 ABGB; da es sich dabei um einen Mangel der Substanz des Fahrzeugs handelt, ist er ein Sachmangel
Eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, damit der Motor vor Beschädigung oder Unfall geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet ist, fällt nicht unter die Verbotsausnahme des Art 5 Abs 2 Satz 2 ...
Eine Abschalteinrichtung, die unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres aktiv ist, ist kein geringfügiger Mangel
Der Schätzung des Werts der gezogenen Nutzungen ist die zeitanteilige lineare Wertminderung zugrunde zu legen, die bei Neufahrzeugen ausgehend vom Bruttokaufpreis anhand eines Vergleichs zwischen tatsächlichem Gebrauch (gefahrene Kilometer) und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer (erwartete ...

