Wenn der Revisionsrekurswerber darzulegen versucht, eine eingehendere Befassung mit der Originalurkunde hätte das Ergebnis des Gutachtens verändert, wirft er dem Sachverständigen einen „Kunstfehler“ vor, der allerdings nicht zur Wiederaufnahme berechtigt
In Arbeitsrechtssachen kann keine Verbandsklage iSd §§ 28-30 KSchG erhoben werden
Der Veröffentlichungsanspruch ist nach jenem Recht zu beurteilen, das auch für den Unterlassungsanspruch maßgebend ist
Fehleintragungen in öffentlichen Registern sind, von Ausnahmefällen abgesehen, gegenüber reinen Abfragen einerseits von größerem Handlungsunwert gekennzeichnet und führen andererseits zur Veränderung des Datensatzes, der für unterschiedlichste Zwecke allgemein zugänglich ist; sie ...
Die Beurteilung, ob Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern am Arbeitsplatz ein „Mobbing“ zugrunde liegt, das den Dienstgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht zu Gegenmaßnahmen verpflichtet, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab
Art 101 AUEV ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen, das gegen diese Bestimmung verstoßen hat, nicht der Verhängung einer Geldbuße entgehen kann, wenn der Zuwiderhandlung ein Irrtum dieses Unternehmens über die Rechtsmäßigkeit seines Verhaltens zu Grunde liegt, der auf dem Inhalt eines ...
Die Rom II-VO enthält keine Regelung darüber, ob die Klagebefugnis eines Mitbewerbers dem materiellen oder formellen Recht zuzuordnen ist; dies ist gegebenenfalls im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens zu klären
Sind im Einzelfall die beiden Hälfteeigentümer gleichmäßig belastet, weil sie für den (endfälligen) Kredit entweder solidarisch oder aber zu gleichen Teilen haften, ist die „reine“ Wohnversorgung des Kindes beiden je zur Hälfte zuzurechnen; eine allenfalls in concreto bestehende ...
Wenn der Revisionsrekurswerber darzulegen versucht, eine eingehendere Befassung mit der Originalurkunde hätte das Ergebnis des Gutachtens verändert, wirft er dem Sachverständigen einen „Kunstfehler“ vor, der allerdings nicht zur Wiederaufnahme berechtigt
Die Beurteilung, ob Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern am Arbeitsplatz ein „Mobbing“ zugrunde liegt, das den Dienstgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht zu Gegenmaßnahmen verpflichtet, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab
In Arbeitsrechtssachen kann keine Verbandsklage iSd §§ 28-30 KSchG erhoben werden
Art 101 AUEV ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen, das gegen diese Bestimmung verstoßen hat, nicht der Verhängung einer Geldbuße entgehen kann, wenn der Zuwiderhandlung ein Irrtum dieses Unternehmens über die Rechtsmäßigkeit seines Verhaltens zu Grunde liegt, der auf dem Inhalt eines ...
Der Veröffentlichungsanspruch ist nach jenem Recht zu beurteilen, das auch für den Unterlassungsanspruch maßgebend ist
Die Rom II-VO enthält keine Regelung darüber, ob die Klagebefugnis eines Mitbewerbers dem materiellen oder formellen Recht zuzuordnen ist; dies ist gegebenenfalls im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens zu klären
Fehleintragungen in öffentlichen Registern sind, von Ausnahmefällen abgesehen, gegenüber reinen Abfragen einerseits von größerem Handlungsunwert gekennzeichnet und führen andererseits zur Veränderung des Datensatzes, der für unterschiedlichste Zwecke allgemein zugänglich ist; sie ...
Sind im Einzelfall die beiden Hälfteeigentümer gleichmäßig belastet, weil sie für den (endfälligen) Kredit entweder solidarisch oder aber zu gleichen Teilen haften, ist die „reine“ Wohnversorgung des Kindes beiden je zur Hälfte zuzurechnen; eine allenfalls in concreto bestehende ...

