Ex-Sturm-Präsident ist unter den Ersten, die beim Höchstgericht Beschwerde einlegen, weil gegen sie ein verfassungswidriges Gesetz angewandt worden sei
Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsleiter werden auch in Österreich immer wahrscheinlicher
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
§ 29 Tir JagdG 2004 stelllt ausschließlich darauf ab, dass die Person, der die Jagdkarte entzogen wird, wiederholt wegen Übertretungen des Tir JagdG 2004 bestraft wurde; in welcher "Funktion" die jeweilige Übertretung erfolgte, ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut nicht von Bedeutung
Der EuGH hatte kürzlich die Frage zu klären, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Adipositas diskriminierend sein kann
Experten warnen: Der rechtliche Schutz von Aufdeckern ist in Österreich nicht ausreichend gegeben
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 5 Abs 1 Z 2 RRBG sieht vor, dass der Erwerb der Rechtspersönlichkeit zu versagen ist, wenn die Statuten dem § 4 leg cit nicht entsprechen; die Beurteilung, ob eine eigenständige religiöse Bekenntnisgemeinschaft vorliegt, hat daher in diesem Punkt ausschließlich durch Vergleich der Statuten ...
Ex-Sturm-Präsident ist unter den Ersten, die beim Höchstgericht Beschwerde einlegen, weil gegen sie ein verfassungswidriges Gesetz angewandt worden sei
Der EuGH hatte kürzlich die Frage zu klären, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Adipositas diskriminierend sein kann
Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsleiter werden auch in Österreich immer wahrscheinlicher
Experten warnen: Der rechtliche Schutz von Aufdeckern ist in Österreich nicht ausreichend gegeben
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
§ 29 Tir JagdG 2004 stelllt ausschließlich darauf ab, dass die Person, der die Jagdkarte entzogen wird, wiederholt wegen Übertretungen des Tir JagdG 2004 bestraft wurde; in welcher "Funktion" die jeweilige Übertretung erfolgte, ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut nicht von Bedeutung
§ 5 Abs 1 Z 2 RRBG sieht vor, dass der Erwerb der Rechtspersönlichkeit zu versagen ist, wenn die Statuten dem § 4 leg cit nicht entsprechen; die Beurteilung, ob eine eigenständige religiöse Bekenntnisgemeinschaft vorliegt, hat daher in diesem Punkt ausschließlich durch Vergleich der Statuten ...

