Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Eine Vertretung nach § 37 Abs 3 Z 9 MRG ist auch dann zulässig, wenn sie berufsmäßig oder gewerbsmäßig erfolgt
Im Gewährungsverfahren nach dem UVG kommt nicht nur dem Kind (vertreten durch den Kinder- und Jugendhilfeträger) und dem Bund (vertreten durch den Präsidenten des OLG), sondern auch dem Unterhaltsschuldner und dem Zahlungsempfänger Parteistellung gem § 2 AußStrG zu
Die Anordnung des § 10 Abs 1a ERV 2006 (sowie des insoweit gleichlautenden § 11 Abs 3 Satz 2 ERV 2021), dass der Rangordnungsbeschluss im Papieroriginal längstens binnen einer Woche, jedenfalls aber innerhalb der Frist des § 55 GBG (einlangend bei Gericht) nachzureichen ist, entspricht den ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Dass gem § 268 Abs 2 ABGB für eine gesetzliche Erwachsenenvertretung auch Geschwister des Betroffenen in Frage kommen, hat mit einem lediglich den in § 127 Abs 1 AußStrG genannten Personen im Hinblick auf die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zustehenden Rekursrecht nichts zu tun
Bei der Berücksichtigung von im EU-Ausland erzieltem Einkommen aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind die bezughabenden Bestimmungen des AlVG dahingehend auszulegen, dass unter Heranziehung der Daten gleichgelagerter Betriebe in Österreich auf einen Ertragswert, der dem Einheitswert in ...
Nach § 136 Abs 1 GBG setzt die Löschung wegen nachträglicher Unrichtigkeit entweder die Offenkundigkeit des Bedingungseintritts oder dessen Nachweis durch öffentliche Urkunden voraus
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine Vertretung nach § 37 Abs 3 Z 9 MRG ist auch dann zulässig, wenn sie berufsmäßig oder gewerbsmäßig erfolgt
Dass gem § 268 Abs 2 ABGB für eine gesetzliche Erwachsenenvertretung auch Geschwister des Betroffenen in Frage kommen, hat mit einem lediglich den in § 127 Abs 1 AußStrG genannten Personen im Hinblick auf die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zustehenden Rekursrecht nichts zu tun
Im Gewährungsverfahren nach dem UVG kommt nicht nur dem Kind (vertreten durch den Kinder- und Jugendhilfeträger) und dem Bund (vertreten durch den Präsidenten des OLG), sondern auch dem Unterhaltsschuldner und dem Zahlungsempfänger Parteistellung gem § 2 AußStrG zu
Bei der Berücksichtigung von im EU-Ausland erzieltem Einkommen aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind die bezughabenden Bestimmungen des AlVG dahingehend auszulegen, dass unter Heranziehung der Daten gleichgelagerter Betriebe in Österreich auf einen Ertragswert, der dem Einheitswert in ...
Die Anordnung des § 10 Abs 1a ERV 2006 (sowie des insoweit gleichlautenden § 11 Abs 3 Satz 2 ERV 2021), dass der Rangordnungsbeschluss im Papieroriginal längstens binnen einer Woche, jedenfalls aber innerhalb der Frist des § 55 GBG (einlangend bei Gericht) nachzureichen ist, entspricht den ...
Nach § 136 Abs 1 GBG setzt die Löschung wegen nachträglicher Unrichtigkeit entweder die Offenkundigkeit des Bedingungseintritts oder dessen Nachweis durch öffentliche Urkunden voraus

