Die aus § 31 WRG erwachsende Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob und inwieweit ein allfälliger früherer oder auch späterer Eigentümer von Anlagen und Liegenschaften ebenfalls als Verpflichteter herangezogen werden kann; in dieser Hinsicht kommt die kumulative Heranziehung von ...
Die von der belBeh als tragende Begründung für die Nichtigerklärung herangezogene Verletzung der Geheimhaltungspflicht des § 101 Abs 2 BVergG 2006 durch die Offenlegung des Adressatenkreises im Zuge der Versendung der Berichtigung erfolgte unstrittig zeitlich nach der in Prüfung gezogenen ...
In einem Verfahren zur Erlassung eines baubehördlichen Beseitigungsauftrages ist nicht zu prüfen, ob das konsenslose Bauwerk bzw der konsenslose Zubau bewilligungsfähig ist
Wird während des Berufungsverfahrens der Bebauungsplan geändert, so können die Nachbarn im Berufungsverfahren „insofern“ auch neue Einwendungen erheben
Nach dem Widerruf des Vergabeverfahrens ist eine Feststellung von vorangegangenen Vergaberechtswidrigkeiten weder möglich noch notwendig
Im Baubewilligungsverfahren kann der Nachbar die fehlende Wasserversorgung auch dann nicht geltend machen, wenn er davon betroffen wäre
Die Nachsicht von der Einhaltung des festgelegten Mindestabstands bei aneinander gebauten Reihenhäusern schließt nicht die Nachsicht von der Einhaltung dieses Mindestabstandes bei einem Zubau ein
Im Bauanzeigeverfahren nach der Wr BauO hat die Miteigentümerin keine Parteistellung
Die aus § 31 WRG erwachsende Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob und inwieweit ein allfälliger früherer oder auch späterer Eigentümer von Anlagen und Liegenschaften ebenfalls als Verpflichteter herangezogen werden kann; in dieser Hinsicht kommt die kumulative Heranziehung von ...
Nach dem Widerruf des Vergabeverfahrens ist eine Feststellung von vorangegangenen Vergaberechtswidrigkeiten weder möglich noch notwendig
Die von der belBeh als tragende Begründung für die Nichtigerklärung herangezogene Verletzung der Geheimhaltungspflicht des § 101 Abs 2 BVergG 2006 durch die Offenlegung des Adressatenkreises im Zuge der Versendung der Berichtigung erfolgte unstrittig zeitlich nach der in Prüfung gezogenen ...
Im Baubewilligungsverfahren kann der Nachbar die fehlende Wasserversorgung auch dann nicht geltend machen, wenn er davon betroffen wäre
In einem Verfahren zur Erlassung eines baubehördlichen Beseitigungsauftrages ist nicht zu prüfen, ob das konsenslose Bauwerk bzw der konsenslose Zubau bewilligungsfähig ist
Die Nachsicht von der Einhaltung des festgelegten Mindestabstands bei aneinander gebauten Reihenhäusern schließt nicht die Nachsicht von der Einhaltung dieses Mindestabstandes bei einem Zubau ein
Wird während des Berufungsverfahrens der Bebauungsplan geändert, so können die Nachbarn im Berufungsverfahren „insofern“ auch neue Einwendungen erheben
Im Bauanzeigeverfahren nach der Wr BauO hat die Miteigentümerin keine Parteistellung

