Ein Jus-Dissertant der Universität Wien wollte Steuerrechtskenntnisse für ein WU-Bachelorstudium anrechnen lassen. Der Senat der WU war ihm gegenüber zu streng
Ein Urteil des VwGH lässt den Fiskus leer ausgehen
Die Rechtssphäre einer Partei kann nur dadurch berührt werden, dass zu wenig Beweise aufgenommen werden, nicht aber durch eine (allenfalls) unnötig verbreiterte Entscheidungsrundlage
Die Bestellung des Sachverständigen kann nicht als meritorische Entscheidung iZm einer möglichen Entziehung oder Einschränkung der Obsorge beurteilt werden
Der TV-Sender Viva wehrte sich erfolgreich gegen eine ähnliche Marke. Auch wenn diese fünf statt vier Zeichen hatte
Durch aggressive Werbung und Expansionspolitik verletzen Casinos Austria und Österreichische Lotterien die Vorgaben des EuGH
Die Ablehnung eines Sachverständigen kann höchstens zur Bestellung eines anderen Sachverständigen führen, nicht aber zu der von der Revisionsrekurswerberin offenbar angestrebten Verhinderung des Sachverständigenbeweises
Schon um den Parteien klare Vorgaben für ihre Rechtsmittelmöglichkeiten zu geben, ist es erforderlich, dass eine etwaige Absonderung in ausreichend klarer Beschlussform iSd § 189 ZPO erfolgt
Ein Jus-Dissertant der Universität Wien wollte Steuerrechtskenntnisse für ein WU-Bachelorstudium anrechnen lassen. Der Senat der WU war ihm gegenüber zu streng
Der TV-Sender Viva wehrte sich erfolgreich gegen eine ähnliche Marke. Auch wenn diese fünf statt vier Zeichen hatte
Ein Urteil des VwGH lässt den Fiskus leer ausgehen
Durch aggressive Werbung und Expansionspolitik verletzen Casinos Austria und Österreichische Lotterien die Vorgaben des EuGH
Die Rechtssphäre einer Partei kann nur dadurch berührt werden, dass zu wenig Beweise aufgenommen werden, nicht aber durch eine (allenfalls) unnötig verbreiterte Entscheidungsrundlage
Die Ablehnung eines Sachverständigen kann höchstens zur Bestellung eines anderen Sachverständigen führen, nicht aber zu der von der Revisionsrekurswerberin offenbar angestrebten Verhinderung des Sachverständigenbeweises
Die Bestellung des Sachverständigen kann nicht als meritorische Entscheidung iZm einer möglichen Entziehung oder Einschränkung der Obsorge beurteilt werden
Schon um den Parteien klare Vorgaben für ihre Rechtsmittelmöglichkeiten zu geben, ist es erforderlich, dass eine etwaige Absonderung in ausreichend klarer Beschlussform iSd § 189 ZPO erfolgt

