Ein Mitverschuldensantrag muss sich, wenn er nicht ausdrücklich gestellt wird, aus dem Vorbringen zweifelsfrei entnehmen lassen
Streitigkeiten über einen Anspruch nach § 97 ABGB sind auch bei einem rein auf Geld gerichteten Leistungsbegehren nicht rein vermögensrechtlicher Natur
Maßgebender Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens von Auflösungsgründen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Auflösungserklärung bzw der Klagseinbringung
§ 28 Abs 1 letzter Satz KSchG nimmt nur darauf Bezug, dass unter besonderen Umständen im Individualprozess ein anderes Ergebnis als im Verbandsprozess denkbar ist; dies erfordert keine Einschränkung des Unterlassungsgebots iSd Gesetzestexts, weil vom Spruch abweichende und nicht unzulässige ...
Es steht dem Ehegatten nicht zu, den anderen Eheteil für begangene Eheverfehlungen zu bestrafen
Könnte der Bevollmächtigte azufgrund einer Interessenkollision nicht für die behinderte Person tätig werden, käme die Subsidiarität der Sachwalterbestellung (§ 268 Abs 2 ABGB) nicht zum Tragen, weil dann der im § 284g ABGB genannte Fall der Untätigkeit des Bevollmächtigten vorläge; für ...
Unter der „Absicht der Parteien“ ist die dem Erklärungsgegner erkennbare und von ihm widerspruchslos zur Kenntnis genommene Absicht des Erklärenden zu verstehen
Dem Kunden unabhängig von den Umständen stets einen Sorgfaltsverstoß anzulasten, wenn die Karte im abgestellten Fahrzeug aufbewahrt wird, bedeutet eine gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB, die schon allein zur Ungültigkeit der Klausel führt; die Klausel: „Wenn nach Ablauf der ...
Ein Mitverschuldensantrag muss sich, wenn er nicht ausdrücklich gestellt wird, aus dem Vorbringen zweifelsfrei entnehmen lassen
Es steht dem Ehegatten nicht zu, den anderen Eheteil für begangene Eheverfehlungen zu bestrafen
Streitigkeiten über einen Anspruch nach § 97 ABGB sind auch bei einem rein auf Geld gerichteten Leistungsbegehren nicht rein vermögensrechtlicher Natur
Könnte der Bevollmächtigte azufgrund einer Interessenkollision nicht für die behinderte Person tätig werden, käme die Subsidiarität der Sachwalterbestellung (§ 268 Abs 2 ABGB) nicht zum Tragen, weil dann der im § 284g ABGB genannte Fall der Untätigkeit des Bevollmächtigten vorläge; für ...
Maßgebender Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens von Auflösungsgründen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Auflösungserklärung bzw der Klagseinbringung
Unter der „Absicht der Parteien“ ist die dem Erklärungsgegner erkennbare und von ihm widerspruchslos zur Kenntnis genommene Absicht des Erklärenden zu verstehen
§ 28 Abs 1 letzter Satz KSchG nimmt nur darauf Bezug, dass unter besonderen Umständen im Individualprozess ein anderes Ergebnis als im Verbandsprozess denkbar ist; dies erfordert keine Einschränkung des Unterlassungsgebots iSd Gesetzestexts, weil vom Spruch abweichende und nicht unzulässige ...
Dem Kunden unabhängig von den Umständen stets einen Sorgfaltsverstoß anzulasten, wenn die Karte im abgestellten Fahrzeug aufbewahrt wird, bedeutet eine gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB, die schon allein zur Ungültigkeit der Klausel führt; die Klausel: „Wenn nach Ablauf der ...

